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Zwiespalt, Auslegung Anforderungskatalog H-Zulassung

Verfasst: Samstag, 13. April 2019, 20:34:17
von gentleman-driver
An Hand diesem Porsche stelle ich die Auslegungen des Anforderungskataloges
zur Erlangung der H-Zulassung sehr stark in Frage. Er polarisiert, doch viel mehr
spaltet er die Oldtimerszene.

Es betrifft den Porsche, links auf dem Bild. Er ist im Netz bekannt,
jetzt hatte ich die Gelegenheit ihn life zu betrachten.

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Zum Lack, ist das zu sagen (was ich in einem anderem Thread zum Thema:
Klarlackabplatzer bereits erwähnte):

Seit er Umstellung von § 21 auf § 23 zu heute wurden in dem Prüfkatalog
Detailänderungen vorgenommen. Und zwar im Sinne der Marktlage.

Heisst konkret:
Es gibt "NUR" einen "Erstlack". Dieser ist nicht wieder herstellbar.
Erfüllt das zu prüfende Fahrzeug alle anderen Kriterien, so ist diesem
das "H" nicht zu verweigern.


Im Detail:

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Hier stellt sich mir die berechtigte Frage:
"Ist es der ""Erstlack?""


Spaltmass und Spachteltechnik = H würdig :?:

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Moderne wie neue Sitze, das ist wichtig:

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Rote Rücklichter, ja Original US, jedoch für die Dt.-Zulassung nicht erlaubt:

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Auch sieht man, mit Gummi verschlossene Öffnung. Das zeugt von:
Ursprünglicher US-Stossstangen-Version,
wie,
hier sind nicht die originalen Stossstangen verbaut.


Auf dem nachfolgenden Bild sind frisch in schwarz lackierte Felgen.
Nicht homogen zum Gesamterscheinungsbild:

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Spätestens hier:

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hat der Porsche seine Zulassung und seinen Versicherungsschutz verloren.
Gelbes Fahrlicht ist verboten. Ausser einer Zulassung vor einem bestimmten Stichtag
und in diesem Fall, aus Frankreich kommend. Das hier nicht der Fall ist.

Für mich: Jemand mit entsprechenden Einfluss bei der Prüforganisation
mit dem, das "er" sich mit dem Porsche polarisieren will.

Re: Zwiespalt, Auslegung Anforderungskatalog H-Zulassung

Verfasst: Dienstag, 16. April 2019, 21:53:14
von Hater
Leben und leben lassen .

Re: Zwiespalt, Auslegung Anforderungskatalog H-Zulassung

Verfasst: Mittwoch, 17. April 2019, 07:01:05
von gentleman-driver
Hater hat geschrieben:Leben und leben lassen .
Um "jeden" Preis :?:

Unter Missachtung von Spielregeln und Gesetzen :?:

Also steckt doch vorrangig die Befriedigung des eigenem Egos dahinter. :cry:

Damit eine Situation die man: Das Schwarze Schaf in der Herde" nennt.
Der Szene schadet und dazu beiträgt, das es in dieser noch schwieriger wird,
mit der Anerkennung des "Technischen Kuturwertes"!

Steckt vielleicht der Owner selber hinter dem Posting :?:

Re: Zwiespalt, Auslegung Anforderungskatalog H-Zulassung

Verfasst: Mittwoch, 21. Juli 2021, 15:20:49
von gentleman-driver
Vintage_Porsche hat geschrieben:Auf die Gefahr hin, dass der Post wegen Nichtgefallens gelöscht wird, wegen gekränkter Eitelkeit oder so ;)
Nein, deshalb wurde er von mir nicht gelöscht :!:

Sondern wegen:

* ihrem verwendeten "Ton".
* Unsachlichkeit. NUR Vorwände, keinen einzigen konstruktiven "Ein"wand
* mangelnder Kenntnis

und

letztendlich ist es NUR ein gemotzter Post.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Re: Zwiespalt, Auslegung Anforderungskatalog H-Zulassung

Verfasst: Dienstag, 27. Juli 2021, 10:24:13
von Veteranenfreund
Hallo nochmal,

da stellt sich mir allerdings die Frage, in wiefern sich Ihr Eingangspost von meinem unterscheidet - Sie bringen auch nur Einwände und motzen über den, meines Empfinden nach sehr gelungenen Porsche auf den Bildern.

- die Spaltmaße wurden zur Zeit der Herstellung des Porsches durch Aufzinnen eingestellt, insofern ist Ihre Bemerkung zur "Spachteltechnik" (Zitat, und nur so verwendet man übrigens " " Anführungszeichen).

- Halbschalensitze ohne Kopfstützen sind sehr wohl zeitgemäß

- Umrüstung von US-Version Stoßstangen auf europäische - beides aus der Zeit, also sehr wohl zeitgenössisch möglich, daher H-fähig

- Rote Blinker, nicht wie Sie falsch schreiben, rote Rücklichter, sind bei Erstzulassung vor dem 1.1.1970 sehr wohl zulässig, insofern muss ich da also Ihre Expertise in Frage stellen

- Rücklichter und Bremslichter sind ja bekanntermaßen auch in Deutschland rot, wenn Sie schon etwas bemäkeln, würde ich darauf achten, es richtig zu formulieren. Mit anderen Personen scheinen Sie es ja immer besonders genau zu nehme, mit Ihnen selbst dann wohl nicht..?

Ihr eigenes Fahrzeug, welches Sie hier so inflationär zur Schau stellen, entspricht auf jeden Fall auch in keinster Weise einem historisch korrektem Erscheinungbild:

- ein einzelner neubezogener Sportsitz ist weder zeitgenössisch, noch stimmig in der Erscheinung. Bei einer ordentlichen Erneuerung des Innenraums macht man entweder alles oder nichts. Wäre das bei dem Porsche so gemacht worden, würden Sie das sicher bemängeln

- Aufgeklebter Plastik-Radlaufchrom, da stellen sich jedem echten Fahrzeugliebhaber die Rückenhaare auf

- Felgen vom Vorgängermodell : Ob das zeitgenössich ein Monza-Fahrer in den 80ern gemacht hätte...?

- die 70er Jahre Spiegel an einem Fahrzeug aus den 80ern : habe ich in meiner jahrelangen Kenntnis der Oldtimerszene kein zweites Mal gesehen, alleine dafür müsste das H-Kennzeichen schon aberkannt werden.

Die Liste liese sich sicher noch lange fortführen.

Insgesamt lässt sich heraus lesen, dass es wohl in erster Linie bei Ihrem Beitrag darum ging, dem Porschebesitzer sein Fahrzeug zu missgönnen. Dass einer finanziell besser gestellten Person aus Neid das Eigentum missgönnt wird, kommt leider viel zu häufig vor.

Mein Ton in diesem Beitrag ist hoffentlich angemessen genug gewesen, auch habe ich meine sachlichen Kritikpunkte an Ihrer Berichterstattung eingehend dargelegt.

Sollten Sie diesen Post wieder löschen, kann es nur aus persönlichem Missfallen sein. Den Begriff "gekränkte Eitelkeit" verwende ich hier bewusst nicht mehr.

Bleiben auch Sie gesund!

Re: Zwiespalt, Auslegung Anforderungskatalog H-Zulassung

Verfasst: Mittwoch, 28. Juli 2021, 17:04:51
von gentleman-driver
Veteranenfreund hat geschrieben:Sollten Sie diesen Post wieder löschen, kann es nur aus persönlichem Missfallen sein. Den Begriff "gekränkte Eitelkeit" verwende ich hier bewusst nicht mehr.

Ich lösche ihn nicht, obwohl er gelöscht gehört.

Denn Ihnen geht es vorrangig darum, "mich" anzugreifen.
Sachlichkeit fehlt absolut.
Widersprüchlichkeit prägt Ihr geschriebenes, gepaart mit Unkenntnis.

Ich lass es stehen, denn Jeder, der es liest kann und bildet sich seine eigene Meinung.
Auch zu Ihrem geschriebenem. Diese Chance will ich Jenen durch Löschung NICHT nehmen.

Re: Zwiespalt, Auslegung Anforderungskatalog H-Zulassung

Verfasst: Mittwoch, 28. Juli 2021, 21:40:56
von Veteranenfreund
Bitte, klären Sie mich auf wo ich falsch liege.

Sie unterstellen mir Unkenntnis, ohne dezidiert auf die einzelnen Punkte, zum Beispiel die roten Blinker einzugehen.
Ihre Aussage dazu ist faktisch falsch, das ist für jedermann leicht nachprüfbar.

Auf Ihre Widerlegung meiner getroffenen Aussagen, bei denen Sie mir Unkenntnis unterstellen, bin ich sehr gespannt.