Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

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gentleman-driver
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Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

Beitrag: # 759Beitrag gentleman-driver »

Hallo,

gerade die eingefleischten Opelaner unserer Modelle (Monza & Senator) kennen das Problem mit den

"Klarlack-Abplatzern"

bei gewissen Metalliclackierungen.
Bei einigen führte das zur Ablehnung der H-Zulassung lt. diverser Prüforganisationen.
Erst eine Neulackierung dieser Fahrzeugteile = Dach, Motorhaube, Kofferdeckel machte die H-Anerkennung möglich.
Das führt natürlich zum Verlust der Statuten: "Fahrzeug ist im Erstlack bzw. Auslieferungslack" und somit Verlust der:

"Originalität"!

und der angemessenen:

"Patina"!

Mit der Folge: "Wertreduzierung"!

Das es krasse Gegensätze gibt, das möchte ich Euch mit den nachfolgenden Bilder von 2 Fahrzeugen aufzeigen.

Ein Jensen 541 aus dem Jahr 1956:

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und einem Jaguar IX:

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Auch wenn die Fahrzeuge, gerade der Jaguar IX gelebt haben und noch weiter leben, muss man es
soweit kommen lassen. :?: Nicht einmal eine Wäsche hat der Jaguar IX seit jahrzehnten gesehen. :x
Hier ist es nicht nur der stark zu kritisierende Lackzustand, es ist der Chrom und und und, der
"Gesamtzustand", der nach den H-Kriterien keine Note 3 zulässt und somit nicht würdig ist,
eine H-Zulassung zu erhalten.
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HolgerBY
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Re: Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

Beitrag: # 760Beitrag HolgerBY »

Ja, das Problem mit dem abgeplatzten Klarlack kenne ich auch. :(
Insbesondere Rotmetallic ist da als Problemfarbe herstellerübergreifend bekannt.
Einmal wurde ich sogar an einer Waschanlage abgewiesen, weil sie dort Probleme mit Rotmetallic-Lackierungen hatten.

Zum Thema Patina und Lackierungen gibt es ein kurzes Interview in der aktuellen Oldtimer MARKT mit einem Gutachter von Classic Data.

Zitat:"Patina sollte nicht mit verbraucht und defekt verwechselt werden. Wenn der Lack aufgrund der texanischen Sonne aufgeplatzt und ausgeblichen ist, ist das klar ein wertmindernder Mangel. Wenn der Lack aber seine normalen Alterungsspuren hat, sollte dieser erhalten bleiben."

Da stellt sich nun aber die Frage: Warum sollten die Folgen der texanischen Sonne nicht auch als normale Alterungsspuren gelten, wenn das Fahrzeug dort regulär benutzt wurde?

Ich persönlich finde, dass "Patina" einfach alterungs- und nutzungsbedingte "Beschädigungen" eines Objekts bedeutet. Und dazu zählen meines Erachtens auch Lackschäden, Dellen, und anderweitige Abnutzungserscheinungen. Natürlich immer bezogen auf das Alter des Fahrzeugs. Aber solange ein Fahrzeug offiziell fahrtauglich ist (und dazu zähle ich auch das Vorhandensein von Beschädigungen die nicht TÜV-relevant sind), keine art- und altersfremden Veränderungen aufweist, und auch das Alter von 30 Jahren erreicht hat, sehe ich keinen Grund das H-Kennzeichen zu verweigern, oder gar abzuerkennen. Vorgaben der Prüfungsorganisationen, die dies vorschreiben, sollten die entsprechenden Oldtimer-Verbände kritisieren. Doch leider tun diese oft das Gegenteil, und ermöglichen erst derartige widersinnige Vorschriften.
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Re: Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

Beitrag: # 768Beitrag gentleman-driver »

HolgerBY hat geschrieben:

Zum Thema Patina und Lackierungen gibt es ein kurzes Interview in der aktuellen Oldtimer MARKT mit einem Gutachter von Classic Data.

Zitat:"Patina sollte nicht mit verbraucht und defekt verwechselt werden. Wenn der Lack aufgrund der texanischen Sonne aufgeplatzt und ausgeblichen ist, ist das klar ein wertmindernder Mangel. Wenn der Lack aber seine normalen Alterungsspuren hat, sollte dieser erhalten bleiben."

Da stellt sich nun aber die Frage: Warum sollten die Folgen der texanischen Sonne nicht auch als normale Alterungsspuren gelten, wenn das Fahrzeug dort regulär benutzt wurde?



Holger, das sehe ich genauso wie du!


HolgerBY hat geschrieben:
Ich persönlich finde, dass "Patina" einfach alterungs- und nutzungsbedingte "Beschädigungen" eines Objekts bedeutet. Und dazu zählen meines Erachtens auch Lackschäden, Dellen, und anderweitige Abnutzungserscheinungen. Natürlich immer bezogen auf das Alter des Fahrzeugs.



Grundsätzlich hast du recht und so sehen es auch die Annahmerichtlinien es vor, jedoch nicht bei
"Missachtung" von einem Minimum an Pflege = Erhaltung.

Gerade bei dem Jaguar sieht man, dass von "Pflege bzw. pflegen" nicht aber auch gar nicht zu erkennen ist.
Allein der Dreck in den Felgen ist nicht erst seit gestern! So auch der gesamte Zustand, der der "Verwahrlosung"
entspricht!

In "Natura" sind die Fahrzeuge viel schlimmer, als auf den Photos zu erkennen ist. Dieser Effekt ist doch
bekannt, das Photos verschönern bzw. blenden ohne Eingriff in Bildbearbeitungsprogramme.


Es gibt für diese hier angesprochene Kategorie noch ein 3tes Exemplar, noch ein Jaguar, beim selben Event.
Der jedoch "ohne" H-Zulassung. Zu finden ziemlich am Ende des 2ten Teils.

Hier der Link dazu:

Klick hier
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Re: Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

Beitrag: # 771Beitrag HolgerBY »

Das mit dem "Minimum an Pflege" ist auch eine Frage der Definition. Auf den ersten Blick hast Du natürlich Recht, das sich der Jaguar augenscheinlich in einem optisch desolaten Zustand befindet.

Aber,...

...man muss berücksichtigen, dass dieser Wagen in diesem erbärmlichen Zustand überhaupt existiert! Ich denke, ohne entsprechende Pflege (Definitionssache) hätte er die letzten 50 Jahre sicherlich nicht überstanden. Nur was ist eben Pflege? Regelmässiges Waschen oder eben nur die Technik in funktionsfähigem Zustand zu erhalten?

Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass mir ein Jaguar in diesem Zustand gefällt, aber vielleicht ist es gerade dieser optisch marode Zustand, der dem Besitzer Freude macht. Die Spuren der Jahrzehnte (wie auch der Dreck...) mit Würde zu zeigen. Eventuell wird ja auch der Schmutz der vorherigen Dekaden irgendwann mal "historisch" berücksichtigt... ;)

Nachtrag bezgl. des grünen Jaguars:

Ich kann es auf den Bildern nicht erkennen, aber vielleicht will der Besitzer nicht auf sein altes DIN-Kennzeichen verzichten, um eins dieser neumodischen blauen Eurotaferln mit H am Ende zu montieren! Das wäre ein Grund, den ich verstehen würde. :)
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Re: Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

Beitrag: # 3832Beitrag gentleman-driver »

Ich greife das Thema noch mal auf.

Es stört mich einfach, dass Uns = Opel Monza & Senatorbesitzern das "H" verwehrt wird,
wenn ein ausgebrannter RR nur notdürftig, heisst gerade mal dem Gesetze entsprechend
aufgebaut wird und ein "H" erhält.

Konkretes Beispiel:

Der RR von Michael Fröhlich, hier:
RR.jpg
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Re: Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

Beitrag: # 3876Beitrag gentleman-driver »

Heute, 10.01.2017 hatte der Monza TÜV-Hauptuntersuchung.
In diesem Zusammenhang habe ich das Thema mit dem Klarlackabplatzern
und der Verweigerung, das H-Kennzeichen zu erteilen, erneut angesprochen.

E N T W A R N U N G :!: :!: :!:

Seit er Umstellung von § 21 auf § 23 zu heute wurden in dem Prüfkatalog
Detailänderungen vorgenommen. Und zwar im Sinne der Marktlage.

Heisst konkret:
Es gibt "NUR" einen "Erstlack". Dieser ist nicht wieder herstellbar.
Erfüllt das zu prüfende Fahrzeug alle anderen Kriterien, so ist diesem
das "H" nicht zu verweigern.

Schön, das hier diese Lockerung Einzug hielt. :D
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Lau-Michel
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Re: Lackzustand in Verbindung mit der H-Zulassung.

Beitrag: # 3878Beitrag Lau-Michel »

Hallo Klaus

Trotz allem verstehe ich nicht, wie Herr F. das macht. Ich würde mich schämen, wenn so ausgesuchte Autos dastehen wie die letzten Koffer. Deshalb habe ich eh ein gespaltenes Verhältnis zu dem Mann...der ja beispielsweise für viel Geld Autos findet, die dieser schnäuzbärtige schwule Maler aus Österreich für tausend Jahre in seinem Fuhrpark hatte.

Da kaufe ich lieber beim Fänchenhändler....

Viele Grüße
Michael....ach, ich heiße ja auch so.... :o
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