C.4c Zulassungsbescheinigung, Teil I & II

Samstag, 14. Mai 2016, 17:36:24

  • Einen Anruf erhielt ich konkret zu diesem o. g. Thema.

    Es geht um die "neuen" Zulassungsbescheinigungen = Teil I & II, Abs. "C.4c"

    Zitat:

    "Der Inhaber der Zulassungsbescheingungwird nicht als Eigentümer
    des Fahrzeugs ausgewiesen!"


    Ehrlich, ist mir bis dato nicht aufgefallen, und, wer list schon das "Kleingedruckte" :?:

    Doch erst einmal ein Bild des Dokuments: "Zulassungsbescheinigung Teil II" dazu,
    um zu zeigen, worum es sich handelt. Es ist ein Beispielbild, Dokument meines Opel Monza.
    Siehe "roten Pfeil" unten links:

    *


    Sei es drum, ein berechtigtes Thema welche Fragen aufwirft, die bereits öffentlich
    diskutiert werden, jedoch "ohne" bisher ersichtlichen Erfolg.

    Fragen z. B.:
    * Weshalb bezahle ich Kfz.-Steuer, wenn ich nicht amtlich der Eigentümer und
    auch nicht Halter des Kfz bin :?:

    * Nach welchem Verwendungszweck verbucht das Finanz-, bzw. Zollamt die Kfz.-Steuereinnahmen :?:

    * Wer und vor allem wann, wird der Fehler bei der Umsetzung der EU-Richtlinie korrigiert :?:

    Im Netz findet man dazu Themen/ Forendiskussionen, wie auch ein äusserst interessantes Video:

    "Polizeischulung Rechtslage Zulassungsbescheinigung = Betrug????" von Bernd Schober

    dazu. Hier der Link:

    https://www.youtube.com/watch?v=f1MKOZJ0jeQ

    Einer von vielen Diskussionsbeiträgen:

    http://schaebel.de/was-mich-aergert/ste ... mt/002410/


    Hier ein Musteranschreiben aus dem Netz:

    Musteranschreiben.pdf
    (14.43 KiB) 657-mal heruntergeladen
    :k Drivers Gruss Bild


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