Es geht um die "neuen" Zulassungsbescheinigungen = Teil I & II, Abs. "C.4c"
Zitat:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheingungwird nicht als Eigentümer
des Fahrzeugs ausgewiesen!"
Ehrlich, ist mir bis dato nicht aufgefallen, und, wer list schon das "Kleingedruckte"

Doch erst einmal ein Bild des Dokuments: "Zulassungsbescheinigung Teil II" dazu,
um zu zeigen, worum es sich handelt. Es ist ein Beispielbild, Dokument meines Opel Monza.
Siehe "roten Pfeil" unten links:
Sei es drum, ein berechtigtes Thema welche Fragen aufwirft, die bereits öffentlich
diskutiert werden, jedoch "ohne" bisher ersichtlichen Erfolg.
Fragen z. B.:
* Weshalb bezahle ich Kfz.-Steuer, wenn ich nicht amtlich der Eigentümer und
auch nicht Halter des Kfz bin

* Nach welchem Verwendungszweck verbucht das Finanz-, bzw. Zollamt die Kfz.-Steuereinnahmen

* Wer und vor allem wann, wird der Fehler bei der Umsetzung der EU-Richtlinie korrigiert

Im Netz findet man dazu Themen/ Forendiskussionen, wie auch ein äusserst interessantes Video:
"Polizeischulung Rechtslage Zulassungsbescheinigung = Betrug????" von Bernd Schober
dazu. Hier der Link:
https://www.youtube.com/watch?v=f1MKOZJ0jeQ
Einer von vielen Diskussionsbeiträgen:
http://schaebel.de/was-mich-aergert/ste ... mt/002410/
Hier ein Musteranschreiben aus dem Netz: