C.4c Zulassungsbescheinigung, Teil I & II

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gentleman-driver
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C.4c Zulassungsbescheinigung, Teil I & II

Beitrag: # 3457Beitrag gentleman-driver »

Einen Anruf erhielt ich konkret zu diesem o. g. Thema.

Es geht um die "neuen" Zulassungsbescheinigungen = Teil I & II, Abs. "C.4c"

Zitat:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheingungwird nicht als Eigentümer
des Fahrzeugs ausgewiesen!"


Ehrlich, ist mir bis dato nicht aufgefallen, und, wer list schon das "Kleingedruckte" :?:

Doch erst einmal ein Bild des Dokuments: "Zulassungsbescheinigung Teil II" dazu,
um zu zeigen, worum es sich handelt. Es ist ein Beispielbild, Dokument meines Opel Monza.
Siehe "roten Pfeil" unten links:

Kfz.-Schein 1 bearbeitet + WZ.jpg
Kfz.-Schein 1 bearbeitet + WZ.jpg (85.47 KiB) 7027 mal betrachtet


Sei es drum, ein berechtigtes Thema welche Fragen aufwirft, die bereits öffentlich
diskutiert werden, jedoch "ohne" bisher ersichtlichen Erfolg.

Fragen z. B.:
* Weshalb bezahle ich Kfz.-Steuer, wenn ich nicht amtlich der Eigentümer und
auch nicht Halter des Kfz bin :?:

* Nach welchem Verwendungszweck verbucht das Finanz-, bzw. Zollamt die Kfz.-Steuereinnahmen :?:

* Wer und vor allem wann, wird der Fehler bei der Umsetzung der EU-Richtlinie korrigiert :?:

Im Netz findet man dazu Themen/ Forendiskussionen, wie auch ein äusserst interessantes Video:

"Polizeischulung Rechtslage Zulassungsbescheinigung = Betrug????" von Bernd Schober

dazu. Hier der Link:

https://www.youtube.com/watch?v=f1MKOZJ0jeQ

Einer von vielen Diskussionsbeiträgen:

http://schaebel.de/was-mich-aergert/ste ... mt/002410/


Hier ein Musteranschreiben aus dem Netz:

Musteranschreiben.pdf
(14.43 KiB) 760-mal heruntergeladen
:k Drivers Gruss Bild


GUT & GÜNSTIG widerspricht sich,
GERECHT & SOZIAL widerspricht sich noch mehr !
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