Sitzung d. Parlamentskreises Automobiles Kulturgut, 10.03.20

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Sitzung d. Parlamentskreises Automobiles Kulturgut, 10.03.20

Beitrag: # 3999Beitrag gentleman-driver »

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VORWORT von Mario de Rosa:

Die Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut am 10.03.2017

Leider habe ich bei der ersten E-Mail versehentlich das Protokoll der Oktober-Sitzung von 2016 beigefügt. Ich bitte Sie, das Versehen zu entschuldigen.
Am 10.03. fand die erste Sitzung des Jahres 2017 des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut statt.
Aufgrund des Flughafenstreiks in Tegel und Schönefeld fiel mein gebuchter Flug leider aus. Die Information erreichte mich am Nachmittag des Vortages. Kurzfristig war weder ein ökonomisch noch zeitlich vertretbarer Verkehrsmittelersatz zu organisieren, weswegen ich seit Bestehen des Parlamentskreises erstmalig nicht persönlich anwesend war. Dem technischen Fortschritt jedoch ist es zu verdanken, daß ich über eine Videokonferenzschaltung zumindest virtuell teilnehmen konnte.
Das Protokoll im Original incl. aller Anlagen finden Sie diesem Rundschreiben beigefügt. Satte 64 Seiten bringen Sie auf den aktuellen Stand der Thematik rund um das automobile Kulturgut.
Übrigens: auch wenn es nicht immer den medialen Anschein hat - die Durchsetzung der Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für historische Nutzfahrzeuge war eine Gemeinschaftsleistung aller involvierten Interessensvertreter der Szene und keine Einzelleistung.
Mit herzlichen Grüߟen
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative








TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung

Carsten Müller | MdB
Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises zur
Sitzung. Aufgrund des Streiks an den Berliner Flughäfen sind einige in der Tagesordnung
genannten Referenten und angemeldete Parlamentskreismitglieder heute leider nicht in
Berlin. Bei einzelnen Tagesordnungspunkten kommt es zu Änderungen.
Leider können die drei eingeladenen Landesverkehrsminister auch an dieser Sitzung des
Parlamentskreises nicht teilnehmen. Carsten Müller schlägt nach mehreren Einladungen
eine Änderung des Herangehen vor. Zielführender scheint es, wenn der Parlamentskreis
sich auf die Bildung von kleinen Delegationen verständigt und Termine bei den jeweiligen
Ministern vor Ort vereinbart, um dort die länderspezifischen Themen zu präsentieren. Er
regt an, sich des Themas in der nächsten Sitzung anzunehmen und PAK-Delegationen zu
bilden.


TOP 2 Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative automobile Kultur e.V.

Carsten Müller | IAK e.V.
Claus Müller | IAK e.V.
Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis von den neuesten Entwicklungen zum IAK.
Zunächst stellt er den aktuellen Sachstand des Antrags auf Aufnahme der Automobilen
Kultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vor. Die Deutsche
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UNESCO-Kommission (DUK) und die Kulturministerkonferenz (KMK) haben in einem
gemeinsamen Schreiben am 9. Dezember 2016 gegenüber des IAK erklärt, dass der
eingereichte Antrag nicht erfolgreich war. Die Mitgliederversammlung des IAK hat den
Vorstand am 16. Januar 2017 zur Sondierung möglicher Chancen eines Neuantrags
beauftragt. Daraufhin fand am 20. Januar 2017 ein zweistündiges und sehr offenes
Gespräch mit Verantwortlichen der DUK statt. Das Ergebnisprotokoll des Gesprächs liegt
diesem Sitzungsprotokoll bei. Die wichtigste Erkenntnis des Gesprächs liegt in der DUKAussage,
dass der IAK einen neuen Versuch starten kann. Zudem wurden Schwachstellen
des bisherigen IAK-Antrags klar benannt: zu komplex, zu viel Wert auf Kultur, zu geringer
Fokus auf automobile Gemeinschaft, internationale Verknüpfung nicht im nationalen
Antragsverfahren. Ein Neuantrag sollte vor allem verdichtet sein. Worauf es ankommt, ist
die Schärfung des Antrags gemäß dem UNESCO-Motto: Wissen, Können, Weitergeben.
Wichtig ist es, das Papier einfach und fokussiert zu halten. Die DUK empfahl dem IAK
ausdrücklich einen Vergleich mit dem Antrag „Morsetelegrafie“ aus dem Aufnahmejahr
2014. Sichtbarer muss die Unterstützung der Gemeinschaft werden. Explizit wird der IAK
auf ein Engagement in sozialen Netzwerken hingewiesen, um vor allem auch einer
veränderten gemeinschaftlichen Teilhabe Rechnung zu tragen.
Bis zur Antragsstellung ist die DUK als Ansprechpartner für eine Kontaktaufnahme
verfügbar. Mit der Einreichung des Antrags sollte von jeglicher Ansprache abgesehen
werden.
Da der Antrag über ein Bundesland eingereicht werden muss, hat der IAK-Vorstand bereits
mit dem Land Brandenburg Kontakt aufgenommen. Gegenüber dem zuständigen
Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde eine Prüfbitte geäußert,
ob das Land Brandenburg nach dem Scheitern einem Neuantrag positiv gegenüberstehen
und auch begleiten würde. Die Antwort steht aus. Der Vorstand würde das
Antragsverfahren gern an der Seite Brandenburgs initiieren. Sollte Brandenburg den
Neuantrag nicht unterstützen, gibt es bereits Überlegungen, im zuständigen
Landesministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorstellig zu werden. Vor allem die
nordöstlichen Bundesländer sind geeignete Unterstützer. Sie zeichneten sich dadurch aus,
dass sie gerade keine Automobilländer sind und bislang nicht übermäßig viele Anträge bei
der DUK eingereicht haben.
Neben dem Sachstand berichtet Carsten Müller dem PAK zum Verein an sich. Zunächst ist
der IAK durch die Aufnahme neuer Mitglieder und deren Expertise breiter aufgestellt. Ganz
aktuell begrüßte der Vereinsvorstand Johannes Hübner als neues Vollmitglied.
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Darüber hinaus muss jedoch offen von aufgetretenen Dissonanzen im IAK berichtet
werden. Sie traten erstmals vor einem Jahr auf und wurden zuletzt leider ziemlich massiv.
Am 16. Januar 2017 fanden zwei Mitgliederversammlungen statt. In der ersten
Versammlung wurden Kassenprüfer gewählt. Wolfgang Blaube und Peter Steckel haben die
Wahl und die Aufgaben angenommen. In der zweiten Mitgliederversammlung wurde ein
neuer Vizepräsident als Nachfolger des zurückgetretenen Martin Halder gewählt. Mario De
Rosa hat die Wahl an- und die Aufgaben des Vizepräsidenten übernommen. Zudem standen
mehrere Anträge zur Abstimmung. Bernhard Kaluza ist von den Vereinsmitgliedern als
Vizepräsident abgewählt worden. Anschließend fand eine Vorstandssitzung statt und
satzungsgemäß hat der Vereinsvorstand Claus Müller zum zweiten Vizepräsidenten
gewählt.
Nach der Mitgliederversammlung traten Differenzen zu Tage. Dr. Henning Rauls berichtet,
dass seitens des IAK-Vereinsmitgliedes Bernhard Kaluza Vorwürfe gegen Carsten Müller
als Vereinspräsidenten erhoben wurden. Er behauptet, dass die Mitgliederversammlungen
und die Beschlussfassungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Insbesondere wird behauptet, dass die Abberufung von Bernhard Kaluza als Vizepräsident
nicht ordnungsgemäß erfolgte. In diesem Zusammenhang wurden sowohl von Carsten
Müller als auch vom IAK Unterlassungserklärungen gefordert und die Beantragung von
einstweiligen Verfügungen in Aussicht gestellt. Unterlassungserklärungen sind weder von
Carsten Müller noch vom IAK abgegeben worden, da die Rechtsansichten von Bernhard
Kaluza nicht geteilt werde. Zudem kündigte Bernhard Kaluza an, Klage beim Landgericht
Potsdam gegen den IAK eingereicht zu haben. Die Klage ist dem Verein bis heute nicht
zugestellt worden. Jedoch wurde der Inhalt der Klageschrift allen Mitgliedern und
Fördermitgliedern des Vereins durch Herrn Kaluza zur Kenntnis gemailt. Der Inhalt der
Klageschrift ist bereits rechtlich bewertet. Sie selber beinhaltet keine neuen rechtlichen
Gesichtspunkte. Eine Klageerwiderung ist bereits vorbereitet. Es handelt sich um ein
schwebendes Verfahren. Die Rechtsverteidigung ist aus Sicht von Carsten Müller, des IAKVorstandes
sowie des Rechtsbeistandes erfolgversprechend.
Thomas Keller führt aus, dass ihm vor allem die Sache, die Anerkennung der Automobilen
Kultur als immaterielles Kulturerbe wichtig ist. Seine Sorge gilt Folgen dieser rechtlichen
Auseinandersetzung und inwiefern der Verein bei der Erreichung seiner Ziele dabei
eingeschränkt ist. Er fragt nach relevanten Fristen und möglichen Alternativen, falls die
zielführende Vereinsarbeit durch den Rechtsstreit behindert wird.
Carsten Müller berichtet, dass die inhaltliche Arbeit des IAK an der Sache ungeachtet der
juristischen Auseinandersetzung weiterläuft. Im Gespräch mit der DUK war ausdrücklich
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auf einen kompletten Neuanfang verwiesen worden. Entsprechend muss auch ein Antrag
zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes komplett neu
gestellt werden. Die Frist zur Einreichung beginnt am 1. April und endet am
30. Oktober 2017. Es wurden Gespräche geführt, Kontakt aufgenommen, bisherige
Arbeiten komplett neu bewertet sowie frühere Fehler lokalisiert.
Dennoch sei bei einem juristischen Verfahren niemals völlig auszuschließen, dass die
administrative Auseinandersetzung eine Blockade von sachlichen Aspekten verursachen
könnte. Diese Überlegungen werden geführt und entsprechende Folgerungen
berücksichtigt.
Martin Stromberg bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass wirklich alle Mitglieder noch
immer hinter der Sache stehen. Er würde vom IAK gern wissen, wie der Vereinsvorstand
die gegenwärtige Situation bewertet, ob der IAK-Konflikt einen neuen Antrag belastet oder
sogar Nachteile für das Antragsverfahren zu erwarten sind.
Carsten Müller legt aus dem Gespräch mit der DUK dar, dass dieser Aspekt ebenfalls sehr
offen gegenüber der DUK angesprochen wurde. Für die DUK sind vereinsinterne Prozesse
absolut irrelevant. Wichtig ist ihr einzig der Antragsgegenstand. Eine Gefahr für das
Scheitern des Antrags wegen der juristischen Auseinandersetzung im IAK besteht daher
nicht. Wichtig ist, den Neuantrag gezielter und besser zu gestalten. Es wird weiter intensiv
daran gearbeitet, Fehlstellungen des früheren Antragsverfahrens zu korrigieren und
übermäßige Ausschmückungen zu entfernen. Beispielsweise hat die von der damaligen
Agentur angeregte Fokussierung auf den Kulturbereich massiv die Vereinsressourcen
gebunden, um sich dann im Prüfverfahren der DUK eher als Hinderungsgrund
herauszukristallisieren.
Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal, dass es nach zahlreichen Gesprächen
und vielen Kontakten bereits positives Feedback zu einem neuen Antragsverfahren
gegeben habe. Parallel soll der Kontakt zur Kultusministerkonferenz ausgebaut werden.
Peter Stein unterstützt den IAK dabei sehr intensiv und umfassend.
Thomas Keller regt Überlegungen an, ob der Verein noch immer der richtige Antragsteller
ist, um die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe
voranzutreiben. Wäre es denkbar, dass Privatpersonen anstelle des Vereins diesen
Neuantrag einreichen?
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Für den Vereinsvorstand ist die Auflösung des Vereins aus verschiedenen Gründen keine
Option. Zunächst einmal hat sich der Verein mit seinem Vereinsziel sowie der bisherigen
Arbeit bereits eine gewisse Reputation im In- und Ausland aufgebaut. Die Entwicklung des
Antrags wird sehr genau beobachtet. Zudem sieht die Satzung des Vereins vor, dass die
finanziellen Ressourcen des Vereins im Falle einer Auflösung an die DUK fließen. Damit
wären sie für den Antrag verloren und gleichzeitig wird es eher schwierig bis unmöglich,
bisherige Förderer des IAK erneut um Unterstützung zu ersuchen. Dennoch betont Carsten
Müller ausdrücklich die Bedeutung des Antragsgegenstandes an sich. Die Zielerreichung ist
zu wichtig. Die Unterstützung der Freundinnen und Freunde historischer Fahrzeuge darf
nicht verloren gehen. Kündigten sich tatsächlich gravierende Probleme mit oder durch den
IAK an, sollte der PAK einen anderen Weg gehen. Carsten Müller sichert an dieser Stelle
zu, den Parlamentskreis umgehend zu informieren, sollte sich derartigen abzeichnen.
Bislang ist jedoch überhaupt nichts zu erwarten.
Claus Müller unterstützt die vorherige Aussage. Die Bewertung der aktuellen Lage lässt bis
dato weder Schwierigkeiten in der Sache noch im administrativen Bereich absehen. Ziel ist
es, schnellstmöglich einen besseren, gezielteren und letztendlich erfolgreichen Antrag zu
erarbeiten. Dazu ist der Verein nach bisherigem Erkenntnisstand auf einem guten Weg.
Aber dennoch betreibt der Vereinsvorstand selbstverständlich auch Überlegungen, sollte
ein unerwarteter Problemfall im IAK eintreten. Darauf sollte und wird man vorbereitet sein.
Martin Stromberg bittet, den PAK direkt und unmittelbar über relevante Entwicklungen zu
informieren. Dieses sichert Carsten Müller zu.


TOP 3 Bericht aus der FIVA Legislation Commission

Tiddo Bresters | FIVA Vice President
Tiddo Bresters grüßt die Mitglieder im Namen der FIVA und der FIVA`s Legislation
Commission sehr herzlich. Anknüpfend zum vorherigen Tagesordnungspunkt bestätigt er,
dass der IAK bei der Erreichung seines Vereinsziels sehr wohlwollend und sehr genau
beobachtet wird.
Das Jahr 2016 war das Jahr des 50-jährigen Jubiläums der FIVA und wurde durch das
Kooperationsjahr „World Motoring Heritage Year“ mit der UNESCO begangen. Diese
Zusammenarbeit war wichtig und bedeutend. Darauf soll auf- und ausgebaut werden. Die
drei relevantesten Themen für die FIVA in Brüssel sind derzeit Umweltschutz, REACH und
autonomes Fahren.
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Zum Thema Umwelt hat die EU-Kommission im Juli 2016 das Strategiepapier „Low
Emission Mobility“ vorgestellt. Schwierig sind für historische Fahrzeuge vor allem die
europaweit zunehmenden Umweltzonen in der Zuständigkeit kommunaler Ebenen. Die
FIVA hat sich in Brüssel für eine europaweite Oldtimer-Ausnahmereglung nach deutschem
Vorbild eingebracht. Die EU-Kommission wird ein Papier vorlegen, das zwar keine
Gesetzeskraft haben wird, aber die FIVA hofft auf ein positives Signal für Oldtimer. Das
Problem ist unbedingt zu lösen, denn die unterschiedlichen Umsetzungen der Umweltzonen
haben europaweit zu einem Flickenteppich geführt.
Beim zweiten Themenkomplex „REACH“ geht es vor allem darum, bestimmte chemische
Werkstoffe oder historische Arbeitsverfahren zu erhalten. Gemeinsam mit Experten und
Verbänden identifiziert die FIVA Werkstoffe, die wichtig sind für Restaurierung, Reparatur
oder Wartung von historischen Fahrzeugen. Das handelt es sich vor allem um Chromtrioxid
und Blei. Die FIVA setzt sich für eine Ausnahmeregelung ein, die die Anwendung in kleinen
Mengen für Ersatzteile oder alternativlose Verfahren zum Erhalt der Authentizität
ermöglicht. Ein Erfolg ist, dass die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die
Position der Oldtimerfreunde zur Kenntnis genommen hat.
Das dritte Punkt betrifft das sehr aktuelle und viel diskutierte Thema „ITS- Intelligent
Transport Systems“. Im Bereich des autonomen Fahrens geht es für Oldtimer um die Frage,
ob historische Fahrzeuge, die keine Technik zum vernetzten Datentausch an Bord haben,
noch am Straßenverkehr der Zukunft teilnehmen dürfen. Hier müssen wir wachsam sein.
Das Thema autonomer Straßenverkehr wird am 29. März 2017 Tagesordnungspunkt in der
European Parliament Historic Vehicles Group-Sitzung. Weiterführende Informationen von
der FIVA werden dem Protokoll beigefügt.
Carsten Müller dankt Tiddo Bresters für den umfassenden Bericht. Das Thema
Umweltzonen ist sehr komplex und im Parlamentskreis stetig auf der Tagesordnung, um
nachhaltigen Entwicklungen zu Lasten der Oldtimer schnellstmöglich begegnen zu können.
Die Folgen einer zunehmend vernetzten, autonomen Mobilität werden eine zentrale
Herausforderung der zukünftigen PAK-Arbeit sein. Ausdrücklich zu begrüßen ist die
Tatsache, dass man der Bedeutung historischer Fahrzeuge an leitender Stelle im
Bundesverkehrsministerium sehr aufgeschlossen gegenübersteht.
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TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen

Carsten Müller | MdB
Da der ursprünglich geplante Referent Matthias Gerst leider nicht teilnehmen konnte, führt
Carsten Müller zum TOP aus. Zum Thema kleine Motorradkennzeichen ist an erster Stelle
der unermüdliche und sehr sachkundige Einsatz von Johannes Götze hervorzuheben. Er
hat es geschafft, Bewegung in das Thema zu bringen und breite Unterstützung zu finden.
Wie von ihm in vorheriger PAK-Sitzung berichtet, konnte das Thema, auch dank der
weiteren Engagements von Christian Theis, im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches
Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Mit dessen positivem Votum ging es auf
die Tagesordnung des Bund-Länder-Fach-Ausschuss "Fahrzeugzulassung" (BLFA-FZ).
Anschließend gab es aufgrund einer E-Mail aus dem Bundesverkehrsministerium einige
Unklarheiten. Darin wurde behauptet, der BLFA-FZ steht unserem Anliegen ablehnend
gegenüber. Carsten Müller nahm bereits Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatsekretär
beim Bundesverkehrsminister, Norbert Barthle, MdB auf. Der Staatssekretär ist mit der
Problematik vertraut. Sobald es genaue Informationen gibt, wird der Parlamentskreis
informiert.
Carsten Müller skizziert kurz die weiteren Problemfelder für historische Fahrzeuge im
Kennzeichenbereich und begrüßt sehr herzlich Christoph Kroschke im Parlamentskreis. Als
Geschäftsführer der Kroschke-Gruppe, einem der bundesweit führenden Dienstleister im
Kfz-Bereich führt er zu seinen beruflichen Erfahrungen und zur Entwicklungen im
Kennzeichenbereich aus. Er berichtet, dass grundsätzlich jede Art von Kennzeichen
hergestellt werden kann. Leider kann aber nicht jedes Kennzeichen auch verwendet
werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zulassungsbehörden im Kennzeichenbereich
sehr genau arbeiten und die Polizei gut geschult ist. Da die Kroschke-Gruppe in den
entsprechenden Fachausschüssen des Bundesverkehrsministeriums mitarbeitet, sieht er
bei den angesprochenen Problemfeldern momentan keine Änderungsvorhaben im Sinne
der Oldtimerfreunde.
Carsten Müller bittet die Parlamentskreismitglieder weiterhin Fragen und Anregungen zum
Thema Kennzeichen an ihn oder direkt an die Arbeitsgruppe „Kennzeichen“ zu übermitteln.
Peter Schneider greift die Thematik der zukünftigen Kombination von H- und
Saisonkennzeichen auf und bitte um Sachstand, ab wann diese verfügbar sind. Carsten
Müller führt aus, dass die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung“ am 10. Februar 2017 beschlossen wurde und nun zur
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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansteht. Die Kombination von Saison- und HKennzeichen
kann dann im siebenten Monat nach Verkündung beantragt werden – d.h.
frühestens im Oktober 2017.
TOP 5 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB
Norbert Schroeder fällt krankheitsbedingt als Berichterstatter für diesen
Tagesordnungspunkt aus. Er hat einen schriftlichen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe
Zustandsnoten verfasst, den Carsten Müller vorträgt. Dieser Zwischenbericht liegt dem
Protokoll bei.
Martin Stromberg würde gern aktiv an der Arbeitsgruppe mitwirken und wird sich an
Norbert Schroeder wenden.


TOP 6 Fahrzeugidentitäten

Helmut Horn | Motorjournalist und Buchautor
Helmut Horn trägt zum Thema „Urkundenfälschung, Diebstahl und andere
‚Kavaliersdelikte‘“ vor. Der ausführliche Redebeitrag liegt dem Protokoll bei. Helmut Horn
verdeutlicht die gegenwärtig schwierige Situation mit zahlreichen, häufig sehr leicht auf
dem freien und offenen Markt zu erlangenden Fahrzeugidentitäten: Er präsentiert den
Parlamentskreismitgliedern 60 originale Fahrzeugscheine von historischen SIMCA-Wagen.
Für die Mitglieder des Parlamentskreises ist er zu thematischen Fragen, Anregungen und
Hinweisen jederzeit unter auto@tuning.de erreichbar.
Carl Christian Jancke dankt Herr Horn für den eindrücklichen Vortrag und ergänzt den
Beitrag noch um die Thematik „Dubletten aus den USA“. Er begrüßt die teilweise
drakonischen Strafen und Urteile der US-Gerichtsbarkeit, die mehrfach bereits eine
vollständige Zerstörung der Fahrzeuge anordneten. Zerstört wurden wiederholt alle
Fahrzeuge – Originaloldtimer sowie die Fahrzeugneuaufbauten aus und mit Originalteilen.
Die Gerichte verhängten diese Strafen, da nicht eindeutig zu entscheiden war, bei welchem
Fahrzeug es sich unstrittig um das Original und bei welchen es sich die unrechten
Nachbauten handelte.
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Martin Stromberg und Bastian Schonauer unterstützen die vorherigen Ausführungen, denn
auf dem Markt gibt es viele schlechte und gute Nachbauten, die zum Teil aus Originalteilen
bestehen, bei den es sich aber dennoch nicht um historische Fahrzeuge handelt. Hier ist
ein dringender Handlungsbedarf deutlich sichtbar.
Markus Tappert betont ausdrücklich, dass er die im Vortrag dargestellte Verantwortung der
Prüforganisationen in dieser Form nicht teilt. Die Mitarbeiter des TÜV sind sensibilisiert. Es
ist jedoch anzuerkennen, dass das Thema nicht einfach und trivial ist. Eine allgemeingültige
„Original“-Definition existiert nicht. In diesem Gesamtkontext sind außerordentlich viele
Feinheiten zu beachten. Bereits häufig haben die TÜV-Mitarbeiter Fälle verdächtiger
Fahrzeugidentitäten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Vergleichbar mit
den Ausführungen von Helmut Horn konnten die Ermittler auch bei den TÜV-Fällen
mehrfach keine Lösung finden.
Alf Menzel weist die geforderte Verantwortung der Prüforganisationen ebenso wie sein
Vorredner zurück. In der Tat schauen die Prüforganisation nicht weg. GTÜ-Mitarbeiter
haben in der Vergangenheit viele Fälle abmahnen lassen, sind aber häufig gescheitert.
Leider auch, weil die beauftragten Rechtsvertreter für die sehr speziellen Fälle nicht
qualifiziert genug waren. Das Problem rund um die Fahrzeugidentitäten ist sehr komplex.
Es treten regelmäßig Fälle auf, bei denen selbst das kritisch bewertete Nachschlagen der
Fahrgestellnummern (TP-Nummern) legal und behördlich genehmigt wurde. Die
Echtheitsprüfung ist ein sehr komplexer Vorgang.
Frank Reichert betont die Eigenverantwortung der Fahrzeugbesitzer. Die Erlangung einer
FIVA-Card für ein Fahrzeug ist eine gute Option. Sie stellt im Vergleich zu anderen Kosten
rund um den Oldtimer kein Vermögen dar. Es bedarf zweifelsohne einiges an
Eigeninitiative, denn man muss selbst zum Fahrzeug recherchieren. Er ist sich bewusst,
dass es auch in der Vergangenheit Probleme mit der FIVA-Card gab, doch die Situation ist
deutlich besser. Beim ADAC sind mittlerweile zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, die die
Vereinsmitglieder bei der Arbeit rund um die FIVA-Card sachkundig unterstützen. Ohne
Frage lohnt sich der Aufwand und mit der FIVA-Card ist für das Fahrzeug ein Mehrwert
gegeben.
Georg Sewe befürwortet die Einrichtung einer einschlägigen Datenbank für
Fahrzeugidentitäten. Er ist sich des Aufwands und der Kosten bewusst. Gleichzeitig könnte
es ein berechtigtes Interesse der Versicherungswirtschaft zum Schutz vor
Versicherungsbetrug geben.
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Alf Menzel knüpft an den Gedanken an. Zum Jahr 2018 ist eine Novellierung der Fahrzeug-
Untersuchungsverordnung (FUV) angekündigt, die 2019 Inkrafttreten soll. Mit der Novelle
ist die Einführung einer Fahrzeugdatenbank unter dem Dach des Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) geplant. Möglicherweise könnte dort eine entsprechende Rubrik zum Schutz der
Fahrzeugidentitäten eingeführt und relevante Daten erfasst werden.
Helmut Horn plädiert für die Einführung einer Originaldefinition von Fahrzeugen. Seiner
Ansicht nach ist ein Fahrzeug nur dann als Original zu betrachten, wenn mindestens
51 Prozent der verwendeten Bauteile tatsächlich vom Fahrzeug selbst stammen.
Carsten Müller schlägt vor, die Punkte zusammenzutragen und ein Bewusstsein in den
einschlägigen Ministerien zu schaffen. Diesbezüglich wird er mit den Prüforganisationen
sowie der Versicherungswirtschaft in Kontakt treten. Sollte es aus dem Kreis der PAKMitglieder
hierzu Vorschläge und Anregungen geben, bittet er um Übersendung dieser an
sein Büro.


TOP 7 Schwierigkeiten historischer US-Fahrzeuge bei technischen Abnahmen

Matthias Rossel | D.U.S. Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland e.V.
Axel Jörg Steinbach | German Street Rod Association, G.S.R.A. e.V.
Matthias Rossel stellt den D.U.S. Dachverband, seine Geschichte und sein Vereinsziel vor.
Er verweist auf den besonderen Status der Hot Rods in der Oldtimerszene und ihre
zahlreichen Probleme im Alltag. Weiterführende Informationen zu Hot Rods liegen dem
Protokoll bei.
Ein zentrales Problem stellt die Zulassung der Fahrzeuge dar. Aufgrund des gegenwärtig
diskutierten Entwurfs der Arbeitsanweisung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der
technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) sehen zahlreiche Verbandsmitglieder die latente
Gefahr, bald nicht mehr mit ihren Hot Rods auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
Axel Steinbach stellt die German Street Rod Association (G.S.R.A.) vor. Ziel ist der Erhalt
und Nutzung der Hot Rods auf den Straßen. Bei Hot Rods handelt es sich stets um
modifizierte Vorkriegsmodelle. Mit jeweils modernen Motoren in alten Fahrzeugen waren
die Hot Rodder nicht nur die ersten Tuner, sondern sie kümmerten sich intensiv um den
Erhalt historischer Fahrzeuge. 1948 hat sich in Kalifornien der Hot Rod-Verband gegründet.
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Daraus ist eine weltweit, vernetzte Bewegung entstanden. Zweifelsohne handelt es sich
hierbei um eine bedeutende Kfz-Bewegung, die sich teilweise mit sehr spezifischen
Problemen konfrontiert sieht. Häufig würden im Zuge der technischen Abnahme oder
Zulassung Herstellerangaben oder technische Nachweise verlangt, die für
Vorkriegsmodelle naturgemäß schwer oder gar nicht verfügbar seien. Beispielsweise war
es zur Produktionszeit der verwendeten Fahrzeugrahmen nicht unüblich, dass ein Hersteller
den Rahmen sowie das Antriebsysteme separat vertrieben hat.
Häufige Skepsis bezüglich einer Straßenverkehrsgefährdung durch die Hot Rods ist aus
Referentensicht unbegründet. Der G.S.R.A. bietet den Hot Rod-Besitzerinnen und Besitzern
ein Versicherungsmodell an, das von fast allen Mitgliedern genutzt wird. Daher kann die
G.S.R.A. mit ziemlicher Sicherheit belegen, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen
schwerwiegenden Unfall mit einem Hot Rod gegeben habe. Es gab lediglich einzelnen
Bagatellen, wie etwa Parkschäden.
D.U.S. und G.S.R.A. setzen sich dafür ein, dass anerkannte und zugelassene Fahrzeuge
auf historischer Fahrzeugbasis und mit damals üblichen Modifikation auch zukünftig auf
Straßen unterwegs sein können. Diese speziellen Fahrzeuge haben einen langen
historischen Hintergrund und sind ebenso Kulturgüter. Zielführend wäre daher die
Definition von Einzelstückabnahmemodalitäten, wie es sie in anderen Ländern Europas
bereits gibt. Beispielhaft dafür sind Bestimmungen in Finnland und Schweden.
Frank Schneider erklärt, dass es beim AKE um einen Erfahrungsaustausch der
Prüforganisationen mit dem Ziel bundeseinheitlicher Vorgaben für Oldtimerabnahmen
geht. Neben Bund, Ländern und Prüforganisationen ist die Einschläge Expertise der beiden
Verbände in dem Arbeitskreis sehr willkommen.
Johannes Hübner definiert die Schwierigkeiten mit den Fahrzeugen der Hot-Rod-Szene.
Eine Nachweis, was in welcher Periode historische möglich war, ist schwer zu führen.
Historisch sind die Hot Rods entstanden, weil es in den Vereinigten Staaten der
Vorkriegszeit keine Sportwagenmodelle mit Straßenzulassung gab. Leider verdeutlichen
die Erfahrungen mit Hot Rods in den letzten Jahren immer wieder, dass Besitzer sehr zu
Extremen neigen. Eine Straßenzulassung für ein Chassis, welches ursprünglich für Motoren
mit einer Leistung von 60 PS konstruiert wurde und nach vielen Jahren plötzlich mit 300
PS-Maschinen oder mehr belastet wird, ist aus Sicherheitsgründen schwer zu vertreten.
Grundsätzlich plädiert er für eine Einzelabnahme des jeweiligen Fahrzeugs von einem
technisch sehr versierten Prüfer.
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Alf Menzel ergänzt in diesem Kontext, dass sich die Prüforganisationen in einem engen
Fenster zwischen technisch möglich und sicherheitsbedingt unmöglich bewegen. Der AKEE
basiert auf einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums von 2012.
Roland Kayser ergänzt den Aspekt der Einzelabnahmen um die Frage nach: „Was ist noch
ein Oldtimer?“ und verweist auf den aktuellen Trend der Food Trucks. Dabei werden immer
wieder historische Fahrzeuge mit Küchen oder anderen Einrichtungsgegenständen
ausgebaut und sind anschließend weit von der ursprünglichen Konzeption und Auslegung
der Fahrzeuge entfernt.
Matthias Rossel dankt dem Parlamentskreis für die Anregungen und bietet sehr gern die
Unterstützung und die Zusammenarbeit der Verbände mit den Prüforganisationen sowie
im AKE an.
Carsten Müller bittet die Beteiligten in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Der
Parlamentskreis sollte bei aktuellen Entwicklungen jederzeit informiert und eingebunden
werden.


TOP 8 06er Kennzeichen für Museums- oder Vereinsfahrzeuge

Jens Rödel | Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. in Hartmannsdorf
Jens Rödel berichtet von der Gründung des Nutzfahrzeugmuseums in Hartmannsdorf durch
ehrenamtlich Engagierte im Jahre 1995. Die Handreichung liegt dem Protokoll bei. Der
Bestand heute umfasst 50 Nutzfahrzeuge in der Museumshalle und im Depot sowie weitere
etwa 150 Fahrzeuge, die auf die Restaurierung warten. Zum Museum gehört eine durch
den Verein betrieben Werkstatt für die Museumsfahrzeuge. Im Zuge dieser Arbeit fallen
regelmäßig Probe- und Überführungsfahrten zwischen Depot, Museum und Werkstatt an.
Dafür wären 06er-Kennzeichen erforderlich. Diese stehen jedoch nur Herstellern und
unternehmerisch tätigen Werkstätten zur Verfügung. Eine straßenverkehrsrechtliche
Zulassung über Sondergutachten oder Schwerlasttransport der einzelnen Fahrzeuge ist
aufgrund der anfallenden Kosten für den Verein ehrenamtlich Tätiger nicht realisierbar.
Zudem kann ein Schwerlasttransport an Sonntagen aufgrund der Fahrverbotsregelungen
nicht durchgeführt werden. Der Verein plädiert für eine Überarbeitung der
Kennzeichenregelung und bittet den PAK um Unterstützung darin, so dass auch Museen
vom Gesetzgeber privilegiert werden und die 06er-Kennzeichen benutzen können.
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Unterstützung findet die Anregung des Vereins durch anwesende Medienvertreter. Häufig
können Foto- und Filmaufnahmen historischer Museumsfahrzeuge für eine mediale
Verwendung nur schwer realisiert werden, weil keine Kennzeichen für diese Fahrzeuge zur
Verfügung stehen. Für eine Fotoshooting ist eine Einzelabnahme und Straßenzulassung
ökonomisch nicht zielführend.
Carsten Müller sieht in den geschilderten Fällen keine Einzelfälle und sichert die
Unterstützung beim Anliegen zu. Er weist jedoch darauf hin, dass die Zielerreichung keine
leichte Aufgabe sein wird.


TOP 9 Verschiedenes

Carsten Müller berichtet, dass der Bundesrat auf der parallel stattfindenden Sitzung sehr
wahrscheinlich die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-
Ordnung (VwV-StVO) beschließen wird. Dahinter verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr
wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wird klargestellt,
dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr
gilt. Explizit wird festgelegt werde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu
Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit
keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
(Nachtrag zu den Ausführungen:
Der Bundesrat hat dieser Änderung in seiner Sitzung am 10. März 2017 zugestimmt. Die
Klarstellung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.)
Carsten Müller informiert den Parlamentskreis über eine am 8. Dezember 2016 im
nordrhein-westfälischen Landtag stattgefundene Expertenanhörung zur Verlängerung der
Intervalle erforderlicher Hauptuntersuchungen an historischen Fahrzeugen. Er hat
gemeinsam mit Peter Schneider an dieser Expertenanhörung teilgenommen. Der zu
Grunde liegende Antrag der FDP-Fraktion wurde anschließend im Landtag abgelehnt. Das
Thema bleibt weiter auf der Agenda.
Zur im Deutschen Bundestag eingereichten Petition „Führerscheinwesen - Freigabe der
Fahrerlaubnisklassen L und T für private, nicht-gewerbliche Zwecke“ hat Carsten Müller
den Sachstand erforscht. Bislang befindet sich der Vorgang noch in Bearbeitung. Carsten
Müller wird das Gespräch mit den betrauten Fraktionskollegen suchen und das Anliegen
unterstützen.
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Schließlich weist Carsten Müller die Mitglieder auf eine im Haus der Geschichte in Bonn
stattfindende Ausstellung hin. Bis zum 21. Januar 2018 wird „GELIEBT. GEBRAUCHT.
GEHASST. Die Deutschen und ihre Autos“ präsentiert. Weiterführende Informationen gibt
es unter: http://www.hdg.de/haus-der-geschichte/a ... htgehasst-
die-deutschen-und-ihre-autos.
Eine weitere Veranstaltung findet im Rahmen des Kunst- und Kulturprogramms 2017 der
Landesvertretung Niedersachsen in Berlin statt. Am 20. April findet mit maßgeblicher
Unterstützung des PS.SPEICHER aus Einbeck die OLDTIMER Finissage „Freiheit erfahren“
statt. Informationen finden Sie unter: https://www.fuer-niedersachsen-inberlin.
de/2017/02/freiheit-erfahren-ps-speicher.
Thomas Wirth regt einen Gedankenaustausch zur Zukunft der automobilen Kultur an. Dazu
schlägt er ein Treffen Interessierter zum Auftakt der Techno Classic in Essen vor. Seine
Ideenskizze mit weiteren Details ist dem Protokoll beigefügt. Die Kontaktaufnahme ist
unter autokultur_2027@wirthredaktion.de jederzeit möglich.
Abschließend versichert Carsten Müller, den Parlamentskreis umgehend mit neuen und
relevanten Informationen – vor allem aus dem Umfeld des IAKs – zu informieren. Da trotz
des Flughafenstreiks zahlreiche Mitglieder anwesend sind, wird keine zwingende
Notwendigkeit für eine weitere PAK-Sitzung im Frühjahr/Frühsommer 2017 gesehen. Sollte
sich dennoch etwas ergeben, wird sich Carsten Müller an die Mitglieder wenden.
Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 wird die Terminplanung für die nächste
Sitzung des Parlamentskreises initiiert.


10. März 2017 GESPRÄCHSPROTOKOLL

Treffen Deutsche UNESCO Kommission - Initiative Automobile Kultur e.V.
Zeit: 20. Januar 2017 / 11:00 Uhr
Ort: Deutscher Bundestag, Jakob-Kaiser-Haus, Büro Carsten Müller, MdB
Teilnehmer:
Frau Christiane M. Merkel (CMM), Vertreterin des Generalsekretärs des Deutschen
UNESCO Kommission (DUK), Herr Benjamin Hanke (BH), Referent Geschäftsstelle DUK Berlin
Carsten Müller, MdB (CM), Claus Müller (CLM), Henrike v. Speßhardt (HS)

Begrüßung und gegenseitige Vorstellung der Teilnehmer.

Grundsätzliche Erläuterung von CMM darüber, dass einer erneuten Bewerbung
nichts im Wege stehe. Die Bewerbung müsse komplett neu beantragt werden,
entweder im bereits genutzten Bundesland oder einem neuen.
CM erbittet Auskunft darüber, was ausschlaggebend zu Ablehnung des Antrages
geführt habe.
CMM und BH führen dazu Folgendes aus:
Der Begriff der „Automobilen Kultur“ habe von Anfang an ein zu großes Fenster
eröffnet und sei als künstlich geschaffenes Konzept ungeeignet, da mit ihm das
Objekt, das historische Fahrzeug, zu stark im Fokus stünde.
Zentrale Kritik sei das grundsätzliche Abarbeiten am Begriff der „Automobilen
Kultur“.
Die Anerkennung der Mobilität an sich sei zudem schon durch die Aufnahme des
Benz-Patentes in das „Memory of the World Register“ der UNESCO 2011 erfolgt.
Vielmehr hätten folgende Fragen im Vordergrund stehen müssen, die gar nicht
oder nur unzureichend beantwortet worden seien:
Wer sind die Praktiker?
Was ist das Tun, das ihre Gemeinschaft verbindet?
Wie hält man was präsent?
Warum findet man das Thema wichtig und interessant für morgen?
Woher kommt man, wohin geht man?
Orientierung solle das Motto der DUK für die Immaterielle Kultur bieten:
„Können. Wissen Weitergeben.“
Daß die Welt sich verändere und Dinge auch verloren gingen, sei bei Immateriellen
Kultur selbstverständlich, es gehöre zu lebendigen Traditionen dazu. Konkret und
erfassbar müsse dargestellt werden, warum man eine bestimmte Kulturform
weitergeben wolle und wie das geschehen solle.
Das Tun und die Gruppe stünden dabei im Vordergrund, das Objekt weniger. Man
solle vom kulturhistorischen Kofferbegriff Abstand nehmen und die Community
darstellen, die die Idee allerdings auch „direkt, ehrenamtlich und partizipativ“ tragen
müsse.
Eine Kontaktaufnahme vor der Antragseinreichung sei legitim. Gerne gäbe man
Hinweise auf erforderliche Veränderungen. Danach solle von einer Kontaktierung
der Mitglieder der Expertenkommission Abstand genommen werden.
Guten Tag meine Damen und Herren,
Es freut mich in diesem Kreis darüber berichten zu dürfen womit sich die FIVA Legislation
Commission zur Zeit beschäftigt. Mein Beitrag wird ein kurzer Streifzug sein durch einige
wichtige Themen die wir zur Zeit verfolgen und natürlich auch zu beeinflussen versuchen.
Ich brauche hier wohl nicht sehr ausführlich zu erläutern, wofür die FIVA steht. Aber damit
Sie wirklich alle in Kurs sind, bringe ich es gerne auf dem Punkt. Genauer gesagt, wir haben
als FIVA ein 3-Punkte Programm: to protect, to preserve, to promote. Es geht um Schutz,
Erhalt und Förderung des Kulturguts auf Räder, mit dem höheren Ziel um historische
motorisierte Fahrzeuge buchstäblich auf Achse zu halten, im Sinne unseres altbekannten
Leitmotivs „Yesterday’s Vehicles on tomorrows roads“.
Sinngemäß liegt der Schwerpunkt der Legislation Commission auf Schutz. Schutz gegen
gesetzliche und behördliche Maßnahmen die Besitz und mehr noch Benutzung von
historischen Fahrzeugen erschweren oder gar verhindern. Wobei es sehr oft um
Maßnahmen geht die unsere Domäne nicht Zielgericht benachteiligen wollen, es geht
meistens um Maßnahmen zu einem allgemeinen Zweck, aber mit potenziellem
Kollateralschaden für Historische Fahrzeug Belange.
Zu oft sehen wir leider dass wir und auch nationale Oldtimer Interessenverbände
Politmacher daran erinnern müssen dass es diese spezielle Gruppe von Verkehrsteilnehmer
gibt, und das wir eine erhaltenswerte Spezies darstellen. Letztendlich wäre der Idealzustand
der für uns und diese Verbände zu erreichten ist daher diese, dass schon von vornherein mit
unsereins Rechnung getragen wird, wenn neue Maßnahmen überlegt werden.
Und dort in der Welt wo nicht nur Gebäude, Denkmäler und Kunstwerke als Kulturgut
betrachtet werden sondern auch Transportmittel gesetzliche Anerkennung gefunden haben
als erhaltenswertes Kulturgut, sind wir ein großes Stück weiter um dieses Ziel zu erreichen.
Soweit sind wir noch lange nicht überall, aber umso mehr ist wichtig dass alle Bestrebungen
in diese Richtung beharrlich fortgesetzt werden.
Und wie Sie wissen arbeitet auch die FIVA selber in diese Richtung, das World Motoring
Heritage Year 2016 hat uns im fünfzigsten Jahr der FIVA Existenz auf Augenhöhe mit der
UNESCO gebracht, und meine Kollegen im Vorstand der FIVA tun ihr Bestes um diese
Position zu erhalten und aus zu bauen.
An sich gute Voraussetzungen also wenn es darum geht um als FIVA in einzelne
Themenbereiche vorstellig zu werden. Ich nenne jetzt die wichtigsten aktuellen Themen die
zur Zeit in Brüssel laufen. Die EU ist ja nach wie vor das wichtigste Revier wo wir als FIVA die
Interessen der Oldtimerwelt direkt vertreten können.
Ich fange an mit dem übergreifendem Thema Umwelt. Hier liegt das Strategiepapier der
Kommission, entstanden im Juli 2016, zur Reduzierung der Emissionen vor, wobei es geht
um Luftqualität, Lärmreduzierung, Mobilität in Ballungsräumen, und nicht zuletzt auch um
mehr Verkehrssicherheit.
Die Lösungen die vorgestellt werden sind unter folgende Nenner zu bringen: Digital
Technologie, Erhöhung des Anteils von nachhaltigen Energiequellen wie Biobrennstoffe,
Elektro Antrieb und Wasserstoff, mit letztendlich dem Ziel um den Straßenverkehr auf Zeroemission
zu bringen, also um nur noch Emissionsfreie Fahrzeuge im Verkehr zu haben.
Dieses Strategiepapier ist noch weit von Umsetzung in gesetzliche Maßnahmen entfernt
aber es zeigt deutlich wo es lang geht.
Einfach abwarten was auf uns zukommt wäre nicht die richtige Haltung, also war es
erfreulich dass wir im Dezember letzten Jahres in der jüngsten Sitzung der Gruppe des
Europäischen Parlaments für Historische Fahrzeuge, unter Anführung von Herrn Bernd Lange
/ Mitglied des Europarlaments, eines der federführenden Euro Parlamentarier zu diesem
Thema im Kreis hatten, Frau Grasswander-Hainz, und unsere Belange ihr gegenüber
präsentieren konnten. Und wir haben darum gebeten, dass das Europa Parlament in seinem
Bericht zu diesem Thema unsere Interessen erwähnt, und gebührend würdigen wird.
Ein Thema dass die Liebhaber wohl am meisten daran erinnert dass freie Fahrt leider nicht
mehr ganz so selbstverständlich ist, sind die vielen Umweltzonen, die sich nun auch außer
Deutschland stark vermehren.
Es geht bekanntlich um Maßnahmen, die auf europäische Verordnungen basieren, die dazu
dienen die Luftqualität zu verbessern. Da kann natürlich niemand etwas dagegen haben,
obwohl es – erlauben Sie mir die Bemerkung – schon paradoxal ist, dass die Maßnahmen
immer drastischer werden, während die Luftqualität sich inzwischen spektakulär verbessert
hat. Wobei die Emissionen des Straßenverkehrs proportional stärker runter gegangen sind
als die der meisten anderen Transportmittel, wie Schifffahrt und Luftfahrt. Hier gibt es
publizitären Nachholbedarf, immer noch wird nur der Straßenverkehr als der große
Buhmann bezeichnet.
Für FIVA sind die Möglichkeiten um ein zu greifen beschränkt. Aber auch die National
Oldtimer Verbände tun sich schwer um Ausnahmen für Oldtimer in Umweltzonen zu
bewirken. Das kommt weil die Ausführung der Luftreinhaltung Maßnahmen von Europa in
die Hand der Städte und Regionen gelegt wurde. Auf dieser Ebene wird darüber
entschieden welche Maßnahmen nötig sind um innerhalb der Emissionsgrenzwerte zu
bleiben. Und leider gibt es bei weitem nicht überall einen landesweiten Rahmen für die
Einrichtung von Umweltzonen wie dies in Deutschland der Fall ist.
In meinem Heimatland gibt es bis jetzt zwei Städte die altere PKW sperren, Utrecht und
Rotterdam, aber die Ausnahmen für Oldtimer sind sehr verschieden. Und der Belgische
Dachverband hat gerade berichtet dass er sich gezwungen sieht vor Gericht zu gehen, weil
die Stadt Antwerpen die Benutzung von Oldtimer aller Baujahre fast völlig unmöglich macht.
Dies wird nicht zuletzt als disproportionale Verletzung der Eigentumsrechte gesehen.
Mit einiger Erwartung sehen wir die Publizierung von Richtlinien der Europäischen
Kommission entgegen zum Thema Einrichtung von Umweltzonen. Darin erwarten wir auch
Empfehlungen um historische Fahrzeuge von Umweltzonen aus zu nehmen. In unserem
Beitrag an diese Initiative haben wir als FIVA stets das deutsche Vorbild einer
Gesamtausnahmeregelung hervorgehoben. Eine wirkliche Richtlinie mit Gesetzeskraft ist das
zu erwartende Papier bei weitem nicht, aber wir erhoffen uns Anerkennung der
Erhaltenswürdigkeit von Oldtimer davon, als Grund für Ausnahmen. Das Papier wird
hoffentlich in den nächsten Monaten erscheinen.
Politisch weniger brisant aber trotzdem von großer Bedeutung ist das Thema REACH. Hier
geht es um die EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH
steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Hier geht es für
uns darum aus der Gefahrenzone zu bleiben, wenn bestimmte Werkstoffe, oder
Arbeitsverfahren mit solchen Mittel, in Visier sind. Die Herausforderung für uns ist um
diejenige Werkstoffe zu identifizieren deren Benutzung verboten oder weitgehend
beschränkt wird, die wichtig sind für Restaurierung, Reparatur oder Wartung von
historischen Fahrzeugen. Zwei Materialien stehen zur Zeit im Fokus: Chromtrioxid und Blei
für Verwendung in Batterien. Wir erhoffen uns eine Lösung durch Genehmigungsverfahren
für Anwendung von kritischen Materialien in kleinen Mengen, für Ersatzteile oder Verfahren
wofür es keine Alternative gibt, die dem erwünschten Erhalt der Authentizität Recht tun.
Wir stehen als FIVA in diesem Bereich nicht ganz alleine, und arbeiten auch zusammen mit
anderen Verbände, Industrieverbände, die ähnliche Interessen vertreten. Und positiv ist,
dass unsere Position von der EU Agency die sich mit dem Thema befasst, ECHA, wahr
genommen ist.
Schließlich möchte ich noch ein anderes Thema anstreifen, dass zur Zeit in aller Munde ist,
und wobei wohl der Spruch ist, dass der Fortschritt unaufhaltsam ist. Wobei man natürlich,
aus Perspektive der Petrolheads die hier in diesem Saal wohl klar in der Mehrheit sind,
diskutieren kann ob Fortschritt auch Fortschritt ist. Ich spreche von ITS, Intelligent Transport
Systems, was landläufig als autonomes Fahren angedeutet wird. Die Frage ist natürlich:
werden Fahrzeuge die wohl nicht die Technik an Bord haben um mit anderen,
hochintelligenten Fahrzeuge zu kommunizieren, noch im Straßenverkehr der Zukunft
mitmischen können und dürfen.
Dieses Thema wird wohl auch in der nächsten Tagung der Gruppe des Europäischen
Parlaments für Historische Fahrzeuge, aufgegriffen, am 29. März. Dieses Mal werden wir die
Interessen der Motorradfahrer Zentral stellen. Anlässlich eines Unfalls in Norwegen, wo ein
Tesla mit Autopilot von hinten mit einem Motorradfahrer kollidierte, mit schweren
Verletzungen für den Fahrer zur Folge, gibt es berechtigte Sorgen.
Zu diesem Thema wollen wir uns als FIVA gerne leiten lassen durch eine Maxime die dank
unserer Bemühungen in der EU Szene schon im Jahre 2010 in der Präambel einer EU
Richtlinie zur Verkehrssicherheit festgelegt ist, und die heißt:
Für Fahrzeuge, die überwiegend aufgrund ihres historischen Interesses betrieben werden und
bei denen der Tag der Erstzulassung und/oder Typgenehmigung und/oder Inbetriebnahme
vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen
liegt, sollten die in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen und Verfahren nicht gelten.
(Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zum
Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren
Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Text von Bedeutung für den EWR).
Hier ist also schon vor Jahren eine gute Grundlage geschaffen, womit ich in aller
Bescheidenheit behaupten kann, dass sich die Arbeit die unsere Legislation Commission
leistet lohnt. Arbeit die stark mitgetragen wird von einigen der „Abgeordnete“ der
deutschen Oldtimerszene die hier heute leider nicht im Saal sind, ich meine Johann König
der ADAC und Stefan Röhrig des VDA’s. Und ich weiß das viele andere hier im Saal diese
Arbeit sympathisch gegenüber stehen, und hin und wieder auch aktiv unterstützen, sei es
nur durch Berichterstattung. Ich hoffe dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Die
Herausforderungen werden immer grösser, Zusammenarbeit und Zusammenhalt sind mehr
denn je gefragt.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Tiddo Bresters
Vice President Legislation
FIVA
10. März 2017


Bericht von Norbert Schroeder zum
TOP 5: Sachstand Arbeitsgruppe Zustandsnoten

Norbert Schroeder musste seine Teilnahme an der Sitzung des Parlamentskreises Automobiles
Kulturgut am 10. März 2017 leider absagen. Er übermittelt Grüße an den Parlamentskreis und
bittet um Bekanntmachung folgenden Sachstandes:
„Es wurden bisher viele Einzel- u.- Kleingruppengespräche (außerhalb des geplanten
Arbeitskreis) geführt und hieraus viele Meinungen zusammengetragen. Auch wenn die
Meinungen weit auseinander gehen so kristallisiert sich heraus, dass die Mehrheit der Meinung
ist, dass Anpassungen in der Aussage zum Zustand unbedingt notwendig werden und das der
eigentliche Status und die Historie immer mehr an Bedeutung gewinnt. Es gibt mehrheitlich
zwei Varianten:
Variante 1: Man führt eine Note 0 ein, die von sich aus schon symbolisiert- "dieses Fahrzeug
fällt aus dem üblichen Raster der Benotung 1-5 raus.
Innerhalb dieser Einstufung 0 sollen individuelle Beschreibungen hinsichtlich Originalitäts- und
Qualitätsstatus hinterlegt werden. Letztlich könne man ähnlich dem durch FSP favorisierten
System zu qualifizieren (A; AA; AAA) Dabei wurde ein Vorschlag zu Definition dieser Stufen
gemacht:
AAA perfekter, unberührter, authentischer Originalzustand.
Bis auf Wartungs- und Pflegearbeiten keine Reparaturen oder Veränderungen durchgeführt.
Dennoch ein Gesamtzustand, der mit einem ca. 10 Jahre liebevoll gepflegtes Fahrzeug
vergleichbar ist.
AA sehr guter, nahezu unberührter Originalzustand
Äußere Detailinstandsetzungen, ohne Ersatz von Teilen bzw. Ersatz aber während der
Gebrauchsphase . und/oder technische Reparatur bzw. Überhohlarbeiten.
A noch guter, nahezu unberührter Originalzustand.
Äußere Detailinstandsetzungen, ohne Ersatz von Teilen bzw. Ersatz aber während der
Gebrauchsphase . und/oder technische Reparatur bzw. Überhohlarbeiten deutliche
Gebrauchsspuren aber nicht verschlissen.
Alternativ zu dieser Variante gibt es Vorschläge über Punktesysteme (ähnlich wie Bewertungen
im Rahmen von Concours- Veranstaltungen) zu Qualifizieren.
Variante 2: Es bleibt wie bisher und man macht eine 2. Aussage hinsichtlich des Status- also
original, weitestgehend original, restauriert, renoviert, Nachbau etc. Man klassifiziert den
Status gem. Vorlage ähnlich FIVA und stellt die Zustandsbeschreibung nach dem altbekannten
Notensystem hinten an. Hierdurch würde eine Buchstaben-Zahlen-Kombination entstehen z.B.
"B3" oder "A2".
Nach der Techno Classica plane ich alle Teilnehmer die sich gemeldet haben zu kontaktieren
und auf Basis dieser Vorschläge im Rahmen des eigentlichen Arbeitskreises zu diskutieren. …
Beste Grüße

Norbert Schroeder“
:k Drivers Gruss Bild


GUT & GÜNSTIG widerspricht sich,
GERECHT & SOZIAL widerspricht sich noch mehr !
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Sitzung d. Parlamentskreises Automobiles Kulturgut, 10.03.20

Beitrag: # 4000Beitrag gentleman-driver »

Urkundenfälschung, Diebstahl und andere „Kavaliersdelikte“

Automobiles Kulturgut erfreut sich in Deutschland aus verschiedenen Gründen einer mit
legalen Mitteln kaum zu befriedigenden Nachfrage. Die Folge sind kriminelle
Machenschaften wie Urkundenfälschung, Betrug, Diebstahl, Steuerhinterziehung,
Zollvergehen, Fahren ohne Versicherungsschutz und Verstöße gegen Umweltauflagen sowie
auch gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. Die Dunkelziffer ist hoch. Das
gigantische Ausmaß gefährdet meines Erachtens längerfristig unter anderem den Fortbestand
von Sonderregelungen wie H- und roten 07er-Kennzeichen. Auch die Genehmigung, mit
„automobilem Kulturgut“ in Umweltzonen einzufahren steht möglicherweise auf dem Spiel.
Aufgrund mangelnden Bewusstseins und einer massiven Fehleinschätzung des Problems von
Seiten der Behörden und der Justiz, werden diese schwerwiegenden Verstöße allenfalls als
Kavaliersdelikte eingestuft. Darüber hinaus kommt es bei der gelegentlich doch stattfindenden
Auseinandersetzung mit den Problemen, zu juristisch höchst fragwürdigen Entscheidungen.
Es werden beispielsweise für Fahrzeuge, deren Herkunft und Eigentumsverhältnisse ungeklärt
sind, Fahrgestellnummern (TP-Nummern) zugeteilt und um Jahrzehnte rückdatierte Papiere
ausgestellt, obwohl dies ausdrücklich gegen gültige Regeln verstößt.
Meist kommt es aber gar nicht so weit, weil sowohl viele Privatpersonen als auch der Handel
vollkommen unbemerkt – weil unbeachtet – den bequemsten Weg gehen. Man bedient sich
des großen Angebots an Fahrzeugidentitäten, die unter anderem im Internet ganz offen
gehandelt werden. Mit der „FIN“ eines längst verschrotteten Altwagens und mit dessen
Fahrzeugpapieren werden Autos in den Handel und auch in den Verkehr gebracht, die
gestohlen, als vermeintlich herrenlose Sache aufgefunden, oder aber auch unverzollt in die
EU eingeführt wurden. Und so weiter...
Sehr beliebt war dieses Vorgehen auch im Zusammenhang mit Fahrzeugen, für die es nach
dem Kassieren der „Abwrackprämie“ keine Dokumente mehr gab, weil diese bekanntlich
eingezogen wurden.
Die Liste der Gründe für die Verwendung von falschen Fahrzeug-Identitäten ließe sich
natürlich noch sehr weit fortsetzen. In allen Fällen werden durch Papiere und
Fahrgestellnummern, die gar nicht zum real existierenden Fahrzeug gehören, alle
wesentlichen Dinge sowie die gesamte Historie eines Fahrzeugs komplett gefälscht. Das
betrifft unter anderem regionale Herkunft, „Matching Numbers“, Anzahl der Halter,
prominente Halter (Franz Beckenbauer, Papst Benedikt…), tatsächliche Laufleistungen,
Wartung, Pflege, Reparaturnachweise, abgenommene technische Änderungen (die folglich nie
begutachtet wurden), das Erstzulassungsdatum (mit dem bestimmte Auflagen - Umwelt,
Beleuchtungseinrichtung, Gurtpflicht etc. verbunden sind, natürlich aber auch
Vergünstigungen wie das H-Kennzeichen) und vieles mehr!
Wenn wir Automobile ernsthaft als Kulturgut betrachten und dabei selbst auch ernst
genommen werden wollen, können wir nicht weiter zusehen, wie besagte Fälschungen in
riesigen Stückzahlen und mit deutlich steigender Tendenz unwidersprochen als „Kulturgut“
eingestuft und letztlich auch noch gefördert werden.
Nachdem vielen das Ausmaß des bereits jetzt vorhandenen Schadens nicht ansatzweise
bekannt ist, habe ich exakt an dem Tag, an dem ich die Einladung erhielt, hier vorzusprechen,
auf „Ebay-Kleinanzeigen“ und „Ebay“ nachgesehen, wie viele Fahrzeug-Identitäten an
diesem einen Tag allein auf diesen beiden Plattformen angeboten werden.
Am 8. Februar 2017 waren es knapp 500!

Mit ein Grund, weswegen die Oldtimerdiebstähle laut Statistik so massiv zugenommen haben
ist die Tatsache, dass die Identitäten längst nicht mehr existierender Fahrzeuge dazu
missbraucht werden, Versicherungen zu betrügen. Dazu werden real existierende baugleiche
Fahrzeuge vorübergehend mit falschen Identitäten ausgestattet. So werden alte Papiere
„wiederbelebt“. Es werden alle behördlichen Hürden – wie TÜV- und H-Abnahme –
genommen und Wertgutachten erstellt. Dann werden die falschen Fahrgestellnummern wieder
entfernt. Das noch real existierende alte Auto ist wieder mit seinen Originalpapieren
unterwegs, als sei nichts gewesen. Und das Auto, dessen Papiere wiederbelebt und dessen
Existenz mit „TÜV-Zetteln“ und Wertgutachten glaubhaft vorgetäuscht werden kann, wird
gestohlen gemeldet. In der Statistik ist dies auch nichts weiter, als ein ganz normaler
Oldtimer-Diebstahl. Der Nachweis des Betrugs ist nicht möglich, da eine professionelle
vorübergehende Manipulation der Fahrgestellnummer keine Spuren hinterlässt. Letztlich kann
auch ein seit mehreren Jahrzehnten verschrottetes Auto logischerweise nie wieder
aufgefunden werden. Das ist keineswegs blühende Phantasie eines Krimi-Autors, sondern
eine in gewissen Kreisen gängige Praxis.
Der volkswirtschaftliche Schaden, verursacht durch die hier teilweise ohne jedes
Unrechtsbewusstsein in aller Öffentlichkeit betriebenen Machenschaften ist enorm. Er ließe
sich jedoch erheblich reduzieren, wenn die vielen Zeichen, die alle Alarmglocken läuten
lassen sollten, von Prüfinstitutionen, Sachverständigen und auch von der Polizei erkannt
würden. Ausreden wie „dafür haben wir keine Zeit“ oder „der TÜV ist keine
Strafverfolgungsbehörde“ (ein wörtliches Zitat übrigens), dürfen wir nicht weiter gelten
lassen. Es gilt vielmehr, Justiz, Polizei, Prüfinstitutionen und Sachverständige für das Thema
zu sensibilisieren und gegebenenfalls ergänzend auszubilden. Dazu habe ich einige
Vorschläge, zu denen ich gleich kommen werde. Beispiele für Hinweise auf kriminelle
Machenschaften liefere ich gerne zum Schluss – je nachdem, wie viel Zeit dafür bleibt.
Obwohl davon auszugehen ist, dass sich alle hier Anwesenden der Bedeutung historischer
Fahrzeuge als Kapitalanlage bewusst sind, möchte ich auch darauf hinweisen, dass solche
Automobile – obwohl viele Richter und Staatsanwälte das momentan leider vollkommen
anders bewerten – wie Kunstwerke zu behandeln sind. Sie sind nur etwas wert, wenn es sich
tatsächlich auch um die Originale handelt. Durch das Einsetzen einer falschen
Fahrgestellnummer kann aus einem etwa 150.000 Euro teuren Porsche ein Sondermodell
werden, das 800.000 Euro wert ist (so lange der Schwindel unbemerkt bleibt).

Betroffen sind nicht Hunderte sondern Tausende von Fahrzeugen, die auf Deutschlands
Straßen unterwegs sind. Polizei und Justiz sehen ebenso tatenlos zu, wie sämtliche
Prüfinstitutionen (TÜV, Dekra, GTÜ…) und auch Sachverständige bei der Erstellung von
Wertgutachten.

Gegenmaßnahmen:
1. Das Anbieten von Fahrzeugidentitäten sollte als „Anstiftung zu einer Straftat“
gewertet werden.
2. Manipulierte Fahrzeuge müssen bis zur Klärung ihrer Identität aus dem Verkehr
gezogen und von jeder erneuten Zulassung ausgenommen werden. Kann die Identität
nicht geklärt werden, sind solche Fahrzeuge von jeder erneuten Zulassung auch
weiterhin aus zunehmen.
3. Hierzu wäre es sinnvoll, eine Datenbank ins Leben zu rufen, die wie „EUCARIS“ bei
jeder Zulassung automatisch abgefragt wird. Man könnte EUCARIS auch einfach um
diese Funktion erweitern. Hier müssten Fahrgestellnummern gelistet werden, zu denen
die Fahrzeuge belegbar nicht mehr existieren. Dabei sollten – wenn man den Verkauf
dieser Dinge tatsächlich nicht verbieten kann – Fahrgestellnummern eingepflegt
werden, die aus solchen Verkäufen bekannt sind. Zumindest sollte das Angebot einer
herausgetrennten Fahrgestellnummer inklusive der Papiere Anlass genug sein, dass die
Polizei beim Anbieter vorstellig wird, die Nummer dokumentiert und von jeglicher
Wiederzulassung sperrt. Das klingt nach Arbeit – ist es auch. Aber es würde sich
definitiv sowohl finanziell als auch in puncto Sicherheit sehr lohnen! Was mich in
diesem Zusammenhang allerdings bedenklich stimmt ist die Tatsache, dass dies nicht
einmal bei der Abwrack-Aktion passiert ist. Die abgewrackten Autos können heute
allesamt wieder zugelassen werden, denn das Sperren ihrer Fahrgestellnummern war
angeblich mit einem zu hohen Arbeitsaufwand verbunden und unterblieb daher.
4. Es muss klar sein, dass die Vergabe von TP-Nummern kein Mittel sein kann, um
Fahrzeuge unbekannter Herkunft zum Straßenverkehr zuzulassen.
5. Erst recht kann eine TP-Nummer – wie es zunehmend leider passiert – hinsichtlich des
Erstzulassungsdatums nicht rückdatiert werden.
6. Bei der Hauptuntersuchung sowie auch beim Erstellen von Wertgutachten sind die
Sachverständigen hinsichtlich der Überprüfung der Fahrzeugidentität zu mehr Sorgfalt
anzuhalten.

Aktuelle Beispiele aus jüngster Zeit

Fall 1
Angeboten wird die herausgetrennte Fahrgestellnummer eines VW Polo mit „interessanten
Eintragungen“ auf Ebay Kleinzanzeigen sowie auch in einer „VAG-Ersatzteilgruppe“ auf
Facebook. Wird diese Fahrgestellnummer in ein anderes Fahrzeug geschweißt, werden auch
gleichzeitig Umbaumaßnahmen übernommen und nachgebaut, die niemals tatsächlich von
einem Prüfer in Augenschein genommen werden. Es handelt sich dabei auch um technische
Änderungen, die aus gutem Grunde – wie es heißt – „heute gar nicht mehr möglich wären“.
Bedenken hinsichtlich der damit in Verbindung stehenden Urkundenfälschung versucht der
Anbieter durch falsche Angaben von vornherein zu zerstreuen.

Fall 2
Angeboten wird ein angeblich 1984 erstzugelassener VW Käfer. Lackierung, Heckabschluss,
Stoßstangen, Lenkrad und Sitze weisen klar auf ein Mitte der 90er Jahre gebautes Auto hin.
Theoretisch und mit sehr hohem, hier kaum vertretbarem Aufwand könnte der Wagen auch
entsprechend umgebaut sein. Naheliegender ist jedoch der Verdacht, dass hier mittels einer
falschen Identität frühzeitig ein H-Kennzeichen erreicht wird (Steuerhinterziehung). Zudem
ist das Auto mit einem alten, jedoch bis heute gebraucht in großen Stückzahlen billig zu
erwerbenden Motor ausgestattet – vermutlich, weil der mindestens dreimal so teure, aber eher
seltene G-Kat-Motor kaputt gegangen ist. Das bedeutet also auch, dass dieses 96er Auto –
dank des mit der Urkundenfälschung erschlichenen H-Kennzeichens, problemlos in
Umweltzonen bewegt werden kann.

Fall 3
Es wurde der Fahrzeugbrief eines Porsche-Polizei-Cabrios angeboten. Hierfür hat ein
szenebekannter, großer Liebhaber-Porsche-Händler (Gebrauchtfahrzeuge, Oldtimer,
Sondermodelle, gebrauchte Ersatzteile) 7.800 Euro geboten. Er hat den Fahrzeugbrief nicht
bekommen…

Fall 4
Hier beklagt sich jemand in aller Öffentlichkeit darüber, dass seine Ebay-Auktion von Ebay
entfernt wurde, weil das Versteigern von Fahrzeugbriefen gegen die Regeln verstößt. Dabei
räumt er ein, dass das Versteigern von Fahrzeugbriefen tatsächlich auf Ebay verboten ist
(obwohl dies dauernd wieder passiert und geradezu Gang und Gäbe ist). Er aber – führt er
weiter aus – versteigere ja nicht nur einen Fahrzeugbrief, sondern auch den dazugehörigen
herausgetrennten Fahrzeugabschnitt mit der Fahrgestellnummer. Ohne das – so meint der
Betroffene – könne man ja mit dem Fahrzeugbrief nichts anfangen. Daraus lässt sich klar
erkennen, dass er genau weiß, dass damit ein anderes Auto in den Verkehr gebracht werden
kann. Unrechtsbewusstsein besteht jedoch eindeutig nicht.

Fall 5
Hier wird der Fahrzeugbrief eines verunfallten Mazda-Cabrios angeboten, mit dem
ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Unfall bei den Versicherungen nicht aktenkundig ist.
Das soll ganz klar heißen, dass sich die Fahrgestellnummer und die Papiere dazu eignen,
einen Versicherungsbetrug zu begehen.

Fall 6
VW-Busse, die der T1-Baureihe zum Verwechseln ähnlich sehen, kommen momentan in
großen Stückzahlen aus Brasilien in Deutschland an. Der deutsche Markt wird damit förmlich
geflutet. Ein beträchtlicher Teil dieser Busse wird „der Einfachheit halber“ mit
Fahrgestellnummern längst nicht mehr existierender, echter, deutscher T1-Busse ausgestattet,
zugelassen und verkauft. So könnte nicht nur der Zoll umgangen werden. Für die in Brasilien
bis 1975 hergestellten Busse und deren Originalmotoren gibt es keinen Abgasnachweis. Das
führt insbesondere dazu, dass nach dem 1.10.1971 zugelassene Wagen nur mit großem
Aufwand auf die Straße zu bringen sind (Einbau eines hier zugelassenen Motors, für den in
dieser Gewichtsklasse ein entsprechender Nachweis hinsichtlich des Abgasverhaltens geführt
werden kann).
Brasilien-Busse sind anhand verschiedener Merkmale leicht zu erkennen – vom speziellen
Hilfsrahmen über fehlende Heizrohre bis hin zu Art und Ausführung der Verglasung.
Dieses Auto weist eindeutige Brasilien-Merkmale auf. Verkauft wird es mit einem
Fahrzeugbrief von 1961. Es handelt sich sogar um den Fahrzeugbrief eines Typ 21. Das war
jedoch ein maximal dreisitziger Kastenwagen ohne Fenster im Bereich des Laderaums. Hier
stimmt also gar nichts. Liebhaber zerreißen sich das sprichwörtliche Maul über Angebote wie
dieses – Polizei und Justiz dagegen zeigen sich nicht interessiert…

Fall 7
Ganz offen wird hier ein 84er Käfer mit 67er Fahrgestellnummer angeboten – dank derer man
keine AU braucht, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. Die Fahrgestellnummer gilt als ein
Ersatzteil, mit dem sich jede beliebige Fahrzeughistorie und jedes beliebige Fahrzeugalter
einfach einschweißen lässt.

Fall 8
Es wurde ein Käfer Cabrio Baujahr 1959 angeboten. Es handelte sich aber um einen Wagen
aus dem Modelljahr 1969 (ggf. auch 70). Darauf habe ich den Oldtimer-Spezialhändler in
seinem Glaspalast voller hochwertiger Autos aufmerksam gemacht. Er hat das Angebot sofort
aus dem Netz genommen. Etwa 3 Monate später hat er es jedoch wieder eingestellt. Daraufhin
habe ich mich an die zuständige Staatsanwaltschaft gewendet. Der mit dem Fall betraute
Kripo-Beamte hat laufend Informationen zum Thema bei mir abgerufen und zugegeben, keine
Ahnung von dieser Materie zu haben. Meine Behauptungen erwiesen sich als richtig. Der
TÜV, der den Wagen abgenommen hatte, gab gegenüber der Kripo an, Fahrgestellnummern
so genau auch wieder nicht zu prüfen. Die gleiche Auskunft erhielt der Kripo-Mann vom –
definitiv äußerst namhaften Sachverständigen – der zu dem angeblichen 59er Käfer ein
Wertgutachten erstellt hatte. Damit der arme Autohändler sein wunderschönes Fahrzeug aber
nicht verschrotten muss, wurde ihm mit dem Segen von Kripo und Staatsanwaltschaft eine
TP-Nummer, rückdatiert auf den 1.7.1969 zugewiesen. Interessant ist der Fall auch deshalb,
weil sich die Bayerischen Motorenwerke auch schon um eine rückdatierte TP-Nummer
bemüht haben – diese wurde BMW jedoch mit dem Hinweis auf entsprechende Vorschriften
verwehrt. Ich habe sämtliche Einzelheiten des Vorgangs dokumentiert.

Helmut Horn, auto@tuning.de, Mobil: 0171 - 4115419


Rotes Kennzeichen
(Händlerkennzeichen)
für Museen und Sammlungsvereine zum Zwecke von Überführungs- und Probefahrten

Ausgangslage:
Museen und Sammlungen präsentieren ihre Ausstellungsfahrzeuge überwiegend statisch.
DennochsindFahrtenalsProbefahrtennachderRestaurierungzurQualitätssicherungsowie
Umsetzungen z.B. bei Sonderausstellungenmitunter notwendig.
Die Fahrzeuge sind aber in der Regel nicht zugelassen bzw. es wurde kein Kennzeichen
zugeteilt,da eine permanente Nutzung dem Sammlungscharakter oder dem Satzungszweck
zuwider laufen und einen e.V. überfordern würde.
Die aktive Teilnahme an Treffen o.ä. Veranstaltungen ist überdies eher atypisch.
Daher finden durch den Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. Hartmannsdorf gegenwärtig
Fahrzeugumsetzungen zwischen Werkstatt, Fahrzeughalle und Museumshalle sowie zu
Sonderausstellungen aufwändig, personal- und kostenintensiv per Tieflader o.ä. statt, obwohl
die Fahrzeuge vollständig restauriert und damit fahr fähig sind. Probefahrten im öffentlichen
Verkehrsraum sind aus o.a. Gründen ausgeschlossen.

Zielstellung:
Der Verordnungsgeber möge prüfen, inwieweit zuverlässige Museen oder Vereine oder deren
Vorstände in die bisher abschließende Aufzählung der „Bezugsberechtigten“ für ein 06er
Händlerkennzeichen ergänzend aufgenommen werden können.
Damit ließen sich Bewegungsfahrten i.S. der Verordnung zukünftig auf eigener Achse
realisieren und bisher benötigte Ressourcen in den ehrenamtlichen und gemeinnützigen
Museumsbetrieb integrieren.
In diese Überlegungen wäre tangierend die Versicherungswirtschaft einzubeziehen,danach
gegenwärtigem Kenntnisstand die zu erwartenden Bedingungen parallel zu einem neuen
Verordnungsinhalt neu kalkuliert werden müssen.
Gegenüberstellung wesentlicher themenrelevanter Zulassungsarten (siehe auch Anlagen)
Reguläres Zulassungsverfahren

Negativ:
ABE/EBE, Einzelzulassung, Einzelkosten für Verwaltungsakt, Steuern,
Versicherung, vorgeschriebene Techn. Prüfungen, Sonntagsfahrverbot

Positiv:
Keine Nutzungseinschränkungen

H-Zulassung
Negativ: individuelles Oldtimergutachten,Einzelzulassung, Einzelkosten Verwaltungsakt,
vorgeschriebene Techn. Prüfungen

Positiv:
Ermäßigte Steuern und Haftpflicht, Ausnahme Sonntagsfahrverbot

Kurzzeitkennzeichen
Negativ:
HU i.d.R. erforderlich, begrenzte Nutzung, Kosten-Nutzen uneffektiv, fahrerfixiert

Rotes Oldtimerkennzeichen (07er)
Negativ:
Einzelgutachten, i.d.R. an max. 10 Fahrzeuge ausgegeben

Positiv:
Einmalige Steuern und Haftpflicht, Ausnahme Sonntagsfahrverbot, keine
regelmäßigen Techn. Prüfungen, neben Probe- und Überführungsfahrten auch Teilnahme an
Veranstaltungenmöglich

Händlerkennzeichen (06er)
Negativ:
Ausgabe nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller,
Kraftfahrzeugwerkstätten, Kraftfahrzeughändler
Es sich dabei um eine vom Gesetzgeber ausdrücklich formulierte und abschließende
Regelung ohne Interpretationsspielraum!!!

Nach einer Rücksprachemit der hiesigen Zulassungsbehörde sowie dem zuständigen
Sächsischen Staatsministerium wurde ausdrücklich bestätigt, daß die Verordnung keine
Ausnahme zulässt.

Wünschenswert/Positiv:
Auch unter Einhaltung aller Rechtspflichten wäre das
Händlerkennzeichen für ein Museum die effizienteste Lösung.

Persönliche kritische Anmerkung
In der Praxis werden diese Kennzeichen leider sehr oft von Veranstaltungsteilnehmern
mißbräuchlich eingesetzt,was von den Veranstaltern i.d.R. geduldet wird. Rechtlich ist dies
ungemein problematisch.
Möglicherweise handelt der Gesetzgeber gerade deshalb derart restriktiv.
Aus eigenen Feststellungen heraus sind ähnliche nicht rechtskonforme Nutzungen auch bei
07er Kennzeichen nicht unüblich...
Aus diesen Gründen ist es natürlich nicht auszuschließen, daß der Gesetzgeber der
Problematik nicht sonderlich aufgeschlossen gegenüber stehen könnte.
Insofern sollte zukünftig in aller Deutlichkeit und breitgefächert kommuniziert werden,
daß Verstöße gegen zulassungsrechtliche Bestimmungen und Privilegien der
Oldtimergemeinschaft letztlich komplex schaden können.

Der Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. Hartmannsdorf als Träger des
Sächsischen Nutzfahrzeugmuseums Hartmannsdorf
Mitglied der Sächsischen Strasse der Industriekultur
http://www.nutzfahrzeugmuseum.de

jens-roedel@online.de

0179/4573489
Ich danke Ihnen im Namen der Vereinsmitglieder für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir würden uns freuen, Sie gelegentlich persönlich in Hartmannsdorf begrüssen zu dürfen.
:k Drivers Gruss Bild


GUT & GÜNSTIG widerspricht sich,
GERECHT & SOZIAL widerspricht sich noch mehr !
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