Seite 1 von 1

Hollandöse, 460,- SFR Strafe

Verfasst: Donnerstag, 02. Mai 2019, 08:19:40
von gentleman-driver
Für Alle, die mit dem Wohnwagen oder einem anderem Anhänger
wieder in den Urlaub fahren, hier ein "ganz wichtiger"
Hinweis, der viel, sehr viel Geld sparen kann.

Aus aktuellen Anlass, da es einem Bekannten so ergangen ist und
ich seine Darstellung hier veröffentliche.


..mittlerweile ist der Strafbefehl rechtskräftig

460,- Schweizer Franken Strafe.

Danke liebe Schweiz!

Gestern wurde ich auf der Durchreise durch unser Nachbarland Schweiz
von einem freundlichen Kantonspolizten angehalten weil ich die Abreissleine
meines Wohnwagens, wie ich es mal in der Fahrschule gelernt habe, mit einer
Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt hatte. Der freundliche Gesetzeshüter
hat mich darauf hingewiesen dass es seit 01. November 2014 eine Änderung der
EG Richtlinie 94/20/EG gab. Seitdem ist das Anbringen der Abreissleine so wie ich
es gemacht hatte nicht mehr erlaubt. Die Abreissleine muss an einer Öse in der
Anhängerkupplung eingehakt sein.

DIESER, BIS DAHIN MIR NICHT BEKANNTE UMSTAND,
IST BEI UNSEREN LIEBEN EIDGENOSSEN EINE STRAFTAT
UND KOSTET 460,-- SFR.


und kann man mit Kreditkarte bezahlen.

Übrigens wurde direkt vor mir und auch hinter mir jeweils ein deutsches Gespann
mit demselben Vergehen angehalten (macht 1.380,-- SFR in 15 Minuten in die
Staatskasse unseres "armen Nachbarlandes")
HERZLICHEN DANK LIEBE SCHWEIZ, aber wenn es sich für mich irgendwie in Zukunft
vermeiden lässt, werde ich keinen Fuß bzw. Reifen mehr in euer so tolles Land setzen.
(Da ich vermute, dass es viele Autofahrer gibt, die sich wie ich unbewusst strafbar
machen und ich unserem lieben Nachbarland nicht noch mehr so durch Abzocke
eingenommenes Geld in den Staatskassen gönne, darf dieser Beitrag gerne geteilt werden)

...und speziell für diejenigen, die kommentieren, dass man sich vorher informieren soll,
kann ich nur sagen, dass ich beim ADAC, wo ich meine beiden Vignetten gekauft habe,
weder diesbezüglich mündlich auf diese Regelung angesprochen wurde, noch es in der
schriftliche Reiseinformation zur Schweiz, aus April 2017, zu entnehmen war. Auch
Google brachte beim Thema "mit Wohnwagen in der Schweiz" im April 2017 keine Treffer
die auf dieses Thema hingewiesen hätten. Dies hat sich nun wohl unter anderem Dank
dieses Posts geändert.

Bild

Bild

Bild

Bild