"Verschrottung von Oldtimern".

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gentleman-driver
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"Verschrottung von Oldtimern".

Beitrag: # 6403Beitrag gentleman-driver »

Zum abwegigen Thema der angeblichen "Zwangsverschrottung" von Oldtimern durch die EU stellt Carsten Müller,
Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Bundestag zu Berlin fest:

"Liebe Oldtimerfreundinnen und Oldtimerfreunde,

gegenwärtig kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“,
wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können.
Das sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Es kann in der Tat sein, dass das ein oder andere Fahrzeug
eines im Beitrag als Beispiel verwendeten 300SL Flügeltürers auf Anordnung verschrottet werden wird. Das wird jedoch
keinesfalls auf Grundlage der Revision der EU-Altfahrzeug-Richtlinie beruhen, sondern anderen Umständen geschuldet sein.

Durch das absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des Entwurfs zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie wird die rein
politisch motivierte Panikmache der Verfasser offensichtlich. Wenn bunte Vögel einem etwas vom Pferd erzählen, hat das
nichts mit Tatsachen zu tun, sondern es werden anderen Ziele verfolgt. Hier sind die Absichten offensichtlich. Der Verfasser
des abwegigen Aufsatzes trägt den Familiennamen von Storch und ist mit der Bundestagsabgeordneten von Storch ehelich verbunden.

Am 10. November 2023 entfaltete sich im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag eine sehr sachliche Diskussion
zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie, wobei übrigens auch Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion vor Ort waren, sich aber
mit eigenen Beiträgen oder Fragen nicht aktiv beteiligten.

Zur Sache selbst: Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen,
zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“
veröffentlicht.

Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter
zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Was in dem Entwurf im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d)
extra ausgenommen sind, sind historische Fahrzeuge. Der europäische Verordnungsgeber klammert also bewusst Oldtimer aus und handelt
exakt gegenteilig zu den Aussagen in den Fake-News-Berichten!

Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer
Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende
bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange
die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein.
Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller"

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Mario De Rosa
Erster Vorsitzender
Initiative Kulturgut Mobilität e.V.


Hier noch die Seite von Carsten Müller:

https://carsten-mueller.com/2023/12/01/ ... cl104l4BJw
:k Drivers Gruss Bild


GUT & GÜNSTIG widerspricht sich,
GERECHT & SOZIAL widerspricht sich noch mehr !
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